11 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention und wieder keine Party

26. März 2020: Happy Birthday. Heute wird die Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland elf Jahre alt. Das heisst, dass das Recht auf inklusive Bildung seit elf Jahren in Kraft ist. Zum Feiern ist den wenigsten zumute.

Mit dem Recht auf inklusive Bildung, das in Artikel 24 der Konvention formuliert ist, ist unweigerlich die Abkehr vom Förderschulsystem gemeint und nicht etwa ein Parallelsystem mit Wunsch- und Wahlrecht. Ein Recht auf Aussonderung gibt es im UN-Recht nicht. Denn es geht um das Inklusionsrecht des Kindes.

Elf Jahre ist dieses Recht nun schon alt und es werden weiterhin Vorurteile gegenüber dem Gemeinsamen Unterricht reproduziert. Weiterhin hält sich der Glaube an dem Erfolg von Förderschulen. Weiterhin wird die gesellschaftliche Diskriminierung von Kindern mit Behinderung unter dem Deckmantel der Förderschulen akzeptiert. Weiterhin sorgt eine unzureichende Ausstattung an allgemeinen Schulen für ein hilfloses Klammern an Förderschulen, die nicht fördern, sondern die Kinder ausgrenzen, abhängen und ihnen wichtige Entwicklungschancen nehmen. Weiterhin werden Förderschulen glorifiziert. Die verantwortliche Politik will sie nicht schließen, stattdessen wird von einem Wahlrecht der Eltern gesprochen. Doch das scheinbar großzügige Geschenk der Politik an die Eltern, soll nicht den Elternwillen stärken, denn der interessiert wie bei so vielen anderen Schulentscheidungen die Politik nicht wirklich, sondern hilft das Förderschulsystem weiterhin zu legitimieren. Wenn man Inklusion schlecht ausstattet, eine Prise Eternwahlrecht dazu gibt und behauptet für Kind X mit Behinderung Y sei Inklusion eben nix, dann kann alles bleiben wie es ist. Das Förderschulsystem bleibt erhalten, zu lasten des Rechts auf inklusive Bildung. Kein Grund für eine Party.

Im Gegenteil. Das Förderschulsystem erhält sogar zusätzliche Mittel. In Stadt A wird für Millionen ein neues Förderzentrum gebaut und in Kommune B wird Inklusion an Gymnasien wieder zurück gefahren. Das Geld fließt in ein ausgrenzendes System mit verheerenden Folgen. Dass Menschenrechte mit Füßen getreten werden, das wird selten so gesehen. Es geht ihnen doch gut, den Kindern mit kognitiven Behinderungen im Förderzentrum. Kleine Klassen, genug Personal, tolle Ausstattung – dahin, dass man genau diese Bedingungen auch an allgemeine Schulen schaffen sollte, will man nicht gehen. Es könnte ja was kosten: entweder Geld oder den Verlust der nächsten Wahl.

Stattdessen wird inklusive Bildung halbherzig umgesetzt. Hier und da Schwerpunktschulen für Inklusion verhindern, dass alle Schulen sich mit inklusiver Entwicklung befassen – man kann ja auf die Schwerpunktschule verweisen. Doch wenn selbst Schwerpunktschulen Kinder aufgrund der Behinderung ablehnen, schlecht ausgestattet sind und eigentlich keine Lust haben, dann läuft grundlegend etwas falsch. Das Recht auf inklusive Bildung beinhaltet das Recht des Kindes gemeinsam mit Geschwistern und Nachbarskindern auf die Schule vor Ort zu gehen. Es beduetet die Hilfe und Unterstützung zu erhalten, die es für die gleichberechtigte Teilhabe an der allgemeinen Schule braucht.

Noch immer wird Inklusion am Grad der Behinderung festgemacht. So gibt es viele Kinder mit den Förderbedarfen Sprache, Lernen und emotionale-soziale Entwicklung an den allgemeinen Schulen. Kinder mit so genannter “schwerer Mehrfachbehinderung”, “Autismus Spektrum”, mit kognitiven Behinderungen werden als “ungeieignet” für inklusive Bildung betitelt. Es wurde nicht verstanden was inklusive Bildung und inklusive Pädagogik meint. Es geht um die Veränderungen eines Systems hin zu den Bedürfnissen, Rechten und Teilhabechancen von allen Kindern. So wie viele Schulen denken, so wie Schulen vielerorts aussehen, werden Kinder so unterrichtet als wären sie geistig genormt, als hätten sie alle die gleichen Voraussetzungen und Bedürfnisse. Auch Kinder mit Autismus, die nur wenige Kinder im Raum aushalten, könnten inklusiv beschult werden. Dafür braucht es allerdings Personal, Räume, flexible Unterrichtsgestaltung. Kein starres System, das nach dem Motto “one size fits all” agiert. Es muss für Kinder, die es brauchen, auch möglich zu sein in einer sehr kleinen Gruppe zu lernen (und temporär auch einzeln, wenn es nicht anders geht) und dabei imer wieder Berührungspunkte zur Klasse zu schaffen. Das hat mit Schulen so wie sie heute sind nichts zu tun.

Die Zahlen zeigen: Die Förderschulquote geht nicht zurück. An den allgemeinen Schulen werden mehr Kinder etikettetiert – Kinder, die früher einfach so mitliefen, bekommen plötzlich einen sonderpädagogischen Förderbedarf verpasst (um sich zusätzliche Lehrer*innenstunden und weitere Untersützung zu sichern). Die Anzahl der Kinder an Förderschulen geht nicht zurück. Und das obwohl das Recht auf inklusive Bildung seit elf Jahren in Deutschland in Kraft ist.

Noch immer gibt es Schulen für Kinder mit Körperbehinderungen? Wozu das denn blos? Elf Jahre und gerade die Körperbehindertenschulen hätten als erstes völlig überflüssig werden können – hätte man inklusive Bildung gewollt.

Gerade die Studienlage zu den schädlichen Nebenwirkungen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist so deutlich, dass man diese Schulform schon längst hätte schließen müssen. Doch ein Sammelbecken für Kinder aus Familien mit niedrigem sozialökonomischen Status, für Kinder mit Migrationsgeschichte, für Kinder aus kinderreichen Familien, für Kinder mit Roma-Hintergrund will man unbedingt beibehalten. Dass der IQ der Kinder an diesen Schulen sinkt, sie quasi immer dümmer werden, interessiert nicht. Hauptsache die allgemeinen Schulen sind diese “Problemfälle” los.

Kinder, die Schwierigkeiten mit der Welt haben, und die Welt mit ihnen, werden zu oft aussortiert, suspendiert, auf Förderschulen geschickt oder als unbeschulbar den Eltern überlassen (die sich damit auch von der Erwerbsarbeit verabschieden dürfen). Hauptsache weg. Hier brauchen Schulen viel Untersützung. Qualifiziertes zusätzliches Fachpersonal, 1:1-Betreuung, wenn sie zum Schutz der anderen Kinder nötig ist, eine enge Vernetzung mit der Jugendhilfe und keine unterbezahlten Schulassistent*innen, die überfordert mit Kindern sind, die mit Stecknadeln Kontakt aufnehmen wollen. Diese und alle anderen Kinder auch brauchen die Sicherheit an ihrer Schulen bleiben zu können, auch wenn es Konflikte gibt. Dieses Sicherheitsgefühl ist ganz essientiell, da ein über alles schwebender Schulverweis die Beziehungsarbeit mit dem Kind kaputt macht und verhindert sich tatsächlich mit der schwierigen Situation auseinanderzusetzen. Supervision, die die Lehrkräfte zeitlich auch gut in Anspruch nehmen können, macht nur Sinn, wenn es auch genügend ausgebildete Supervisionskräfte (von außen) gibt, die Kapazitäten haben.

In der Lehrer*innenausbildung ist der Kerngedanke der Inklusion (das Recht auf Bildung für alle) noch nicht durch und durch angekommen. Noch immer klammern Fachdidaktiken das Thema aus. Inklusionspädagogisches Know-How, das Wissen um geselschaftliche Unterdrückungsmechanismen, Vorurteilen und Diskriminierungen, die in der Schule zum Audruck kommen, wird nicht in der Tiefe vermittelt. Lehrer*innen dürfen nicht achselzuckend auf Mobbing oder ausgrenzendes Verhalten reagieren. Gerade der Anti-Bias-Ansatz, die inklusive Pädagoigk und die vorurteilsbewusste Pädagogik stärken und bilden Lehrer*innen, so dass sie eigene blinde Flecken erkennen und reflektieren und bewusst und sicher auf Ausgrenzung in ihrer Klasse reagieren können. Der Umgang mit Vielfalt ist DIE Kernkompetenz in einer pluralistischen, demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Auch hier fehlen diese Inhalte im Studium.

Um jeden Zipfel kämpfen müssen, das kennen viele Eltern, deren Kinder inklusiv beschult werden. An Förderschulen dagegen fluscht es meistens reibungslos. Dabei heisst es in Artikel 24, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass die Unterstützung gewährleistet werden muss, die dem Kind die gleichberechtigte Teilahabe ermöglicht. Doch es fehlt oft an so vielen.

Ja, inklusive Bildung bezieht sich auf alle Vielfaltsmerkmale. Ausgrenzung, Ablehnung, Versetzung von Kindern mit Behinderungen ist ebenso wenig zulässig wie Rassismus, Sexismus, Homophobie oder Antisemitismus. Doch während Schulen für Kinder anderer Vielfaltsmerkmale zum Glück überwunden sind, bleiben Förderschulen erhalten.

Happy Brirthday UN-Behindertenrechtskonvention, happy Birtday Artikel 24 – Du bist groß. Du bist großartig. Die Umsetzung ist klein, die Politik ist wenig daran interessiert Dich groß werden zu lassen. Doch wir glauben an Dich. Wir glauben an eine flächendeckend inklusive Bildung. Wir glauben an die Idee einer inklusiven Gesellschaft und du Artikel 24 bist der Schlüssel dafür.

auf dem Bild sieht man den Ausschnitt einer Erdbeertorte mit Kerzen.

Ein Kommentar

  • Da können wir nur beipflichten, leider, auch für die Schweiz trifft es dieser Artikel auf den Punkt. Bei der schulischen Inklusion sind wir ebenfalls nach wie vor auf Goodwill angewiesen und Willkür ausgesetzt; genau, Happy Birthday, auch wir werden uns weiterhin für eine inklusive Bildung und Gesellschaft einsetzen, zusammen mit Lehrkräften und Menschen, die uns unterstützen.

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