Brief an die Kultusministerkonferenz: „Schummeln gildet nicht”

Liebe KMK,

KMK steht für Kultusministerkonferenz. Ich nehme an, Kultur und Bildung sind euch wichtig. Das geht mir auch so (auch wenn es eigentlich “gilt nicht” heisst und nicht “gildet nicht”, aber dazu später mehr). Bildung ist ein hohes Gut, vor allem die inklusive Bildung ist von enormer menschenrechtlicher Relevanz und trägt zu einer demokratischen und inklusiven Kultur und Gesellschaft bei. Dagegen kann man doch nichts haben, oder?

Oder doch? Inklusive Bildung wird in Deutschland nicht wirklich konsequent umgesetzt. Das zeigen nicht nur die Zahlen zu den Inklusionsquoten, sondern auch die Berichte aus den Ländern. Als Kultusministerkonferenz sollte die hochwertige inklusive Bildung als Menschenrecht eine hohe Priorität haben. Es passiert aber nicht viel. Das bemängeln nicht nur Bildungswissenschaftler/innen, sondern auch Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen. Die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte fand in einer Studie heraus: Kein Bundesland erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten Kriterien.

In einigen Bundesländern glaubt man immer noch das Recht auf inklusive Bildung, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, wird dadurch verwirklicht, indem man Kooperationsklassen oder Außenklasse einführt. „Guten Morgen, wer kommt denn da aus dem Mustopf“ hätte jetzt meine alte Klassenlehrerin Frau Beck gesagt (die übrigens schon inklusiven Unterricht gestaltet hat, als das Wort in Deutschland noch nicht bekannt war). Es mangelt heute immernoch an ausreichend inklusiv ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer und damit ist nicht nur fachliches Know-How gemeint. Das A und O ist die inklusive Haltung, aber die scheint auch innerhalb der Länder recht unterschiedlich zu sein.

Ist das denn schon Schummeln? Schließlich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 in Deutschland in Kraft. Hätte ich sieben Jahre meine Hausaufgaben nicht gemacht, uhijuijui…..ich meine, immerhin handelt es sich nicht um eine Gedichtinterpretation, sondern um ein Menschenrecht. Da so zu schludern lässt wirklich keine schönen Schlüsse auf die Prioritätensetzung zu. Immerhin verpflichtet Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland als Vertragsstaat, wozu auch die Bundesländer gehören, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf hochwertige, inklusive Bildung. In der UN-Behindertenrechtskonvention steht auch, dass sie die notwendige Unterstützung bekommen müssen, die sie für die gleichberechtigte Teilhabe brauchen. Ihr wisst genau, dass das vielerorts nicht der Fall ist. Es fehlt an Schulassistenz, zusätzlichenm pädagogischemn Personal (ich pfeif auf Dativ und Akkusativ, wenn ihr auf Inklusion pfeift), barreirefreien Räumen, Gebärdensprachdolmetschern und und und. Ihr kennt die Kritik. Doch anstatt die Ärmel hochzukrempeln, wird die Förderschullandschaft nicht wirklich abgebaut. Das ist entgegen dem inklusiven Geist der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Aussagen vom UN-Überwachungsausschuss und die völkerrechtlichen Interpretationen sind eindeutig. So sagt der Leiter der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte,Valentin Aichele:

Besonders problematisch sind allerdings die Länder, die den Auftrag der Inklusion für sich immer noch nicht angenommen haben und nach wie vor auf schulische Segregation setzen. Im Bundesdurchschnitt haben wir heute mehr Exklusion als 2009, und diese Entwicklung ist klar konventionswidrig. (…) Die Konvention spricht klar von „einem inklusiven System“ und nicht noch einem Parallelsystem. Dafür, dass die UN-Behindertenrechtskonvention die Sondereinrichtungen nicht umfasst, spricht auch die Entstehungsgeschichte. Inklusion heißt: zusammen, von Anfang an, unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung“ (Aichele, Interview mit News4teachers 2016).

Theresia Degener (Mitglied im UN-Ausschuss, CRPD) meint zur Zukunft der Sonderschule, dass diese geschlossen werden sollten, weil die UN-Behindertenrechtskonvention einen „sehr viel radikaleren Paradigmenwechsel verlange, als offenbar angenommen wird. So wie Artikel 12, 14 und 17 VN-BRK die radikale Abkehr von Stellvertretung, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung verlange, so fordere Artikel 24 die radikale Abschaffung jeder Form von Segregation im Bildungssystem” (Bericht aus Genf, Nr.6/2013, S.5., siehe Sechster Bericht aus Genf).

Letztendlich kommt der CRPD-Ausschuss selbst zu dem Schluss:

  • Es gibt große Sorgen zur Implementierung des Artikels 24 in ihrem Land.
  • Es scheint, dass prioritär in Förderschulen investiert wird – zu Lasten der inklusiven Bildung.“

In seinen Abschließende Bemerkungen schreibt der CRPD-Ausschuss, dass  er besorgt darüber ist, „dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht“ (S.8). Er empfiehlt dem Vertragsstaat Deutschland, „umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen“ (S.8).

Jetzt sagt ihr bestimmt, dass ihr irgendwelche Pläne habt und dass es nun mal das Kooperationsverbot gibt und Bildung Ländersache ist und jedes Land selber gucken muss, wie es das Recht auf inklusive Bildung umsetzt. Aber das gildet (!) nicht. In einer Schulklasse kann auch nicht jede/r machen, was er/sie will. Da muss man doch (wenigstens ab und zu) auf den Lehrer/die Lehrerin hören. Das ist bei euch doch auch so. Es gibt doch so etwas wie Bundestreue und wenn der Bund die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, könnt ihr nicht sagen „Kein Bock“ oder einfach alles schleifen lassen. Und kommt jetzt nicht mit „kein Geld“. Erstens seid ihr bestimmt tough genug mit euren Länderchefs über diese wichtige Angelegenheit zu sprechen, damit die Finanzverantwortlichen wissen, was zu tun ist und zweitens könntet ihr, wenn ihr den wolltet, die Ressourcen aus freiwerdenden Förderschulen für die Inklusion verbraten. Verrückte Idee? Das sieht der Datenreport „Update Inklusion“ und die Monitoring-Stelle nicht so. Die sagen:

Im Interesse der Inklusion ist das segregierte Schulwesen zurückzubauen. Denn will man ein inklusives System aufbauen, muss man das nichtinklusives System abbauen. Der Erhalt der Sonderschulen bindet wichtige finanzielle und personelle Ressourcen, die dringend für die Inklusion in Regelschulen benötigt werden (vgl. Datenreport Update Inklusion der Bertelsmann Stiftung 2014, S.3). „Das Festhalten an einer Doppelstruktur behindert den im Vertragsstaat erforderlichen Transformationsprozess, in dessen Zuge die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule verlagert werden könnten“ (Parallelbericht Monitoring-Stelle 2015, S.27).

Inklusion bracuht Schwung ©Inklusionsfakten.de

Im Moment bastelt der UN-Fachausschuss an „Allgemeinen Bemerkungen“ zu Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. In englisch nennt man das: „General Comments“. Sie erklären die in den einzelnen Menschenrechtsverträgen nur sehr kurz genannten Rechte und präzisieren sie dadurch – sie sind sozusagen eine Hilfe für diejenigen, die es noch nicht richtig verstanden haben (ich will jetzt niemanden direkt angucken). General Comments sind übrigens nicht irgendwelche Interpretationen. Zuständige Ausschüsse bei den Vereinten Nationen legen einzelne Menschenrechte oder menschenrechtliche Verpflichtungen aus, so wie es im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1965 beschrieben wird. Denn völkerrechtliche Verträge benötigen eine kontinuierliche und kontextuelle Auslegung. In der „Allgemeinen Bemerkung“ zur inklusiven Bildung wird dann nochmal schwarz auf weiß stehen, dass mit inklusiver Bildung was anderes gemeint ist als das, was die Bundesländer da gerade machen. Im schlimmsten Fall werden die „Allgemeinen Bemerkungen“ ignoriert. Im günstigsten Fall werden sie zum Anlass genommen endlich erkennbar etwas zu ändern und inklusive Bildung ernsthaft umzusetzen. Es wäre gut, wenn ihr Kultusministerinnen und –minister diese Aussagen der UNO ernst nimmt. Vielleicht sind auch Nachhilfestunden beim Deutschen Institut für Menschenrechte oder vielleicht auch direkt beim UN-Überwachungsausschuss möglich – Genf ist ja jetzt nicht so weit. Das soll jetzt nicht arroganter klingen als die Tatsache, dass Eltern und Kinder mit Behinderungen seit sieben Jahren auf gute inklusive Bildung warten müssen, da gewissen Verantwortliche ihre Hausaufgaben nicht richtig machen.

Wenn ihr Inklusion nicht ernst nehmt, dann nehme ich eure Bildung und eure Kulturtechniken auch nicht mehr ernst. Ab sofort pfeife ich auf Rechtschreibung. Solang inklusion nicht umgesezt wird schreib ich wie ich wil. Dennn genauso wie Sprache regeln brauch, braucht inklusion bedingungen. Da diese aba egal zu sein scheinen – ist mir ab jetzt die deustche rechtschriebung gleichgültig. So, das habt ir nun dafon. Is euch warscheinlich wurscht. Na ja, auch nicht ganz ernst gemeint. Viel ernster ist die Lage zur Inklusion. Daher nochmal eine Aufforderung:

Liebes Berlin, liebes Brandenburg, liebes Nordrhein-Westphalen, liebes Saarland, liebes Hamburg, liebes Schleswig-Holstein, liebes Mecklenburg-Vorpommern, liebes Bremen, liebes Thüringen,

und nochmal besondere Ansprache an die Schlusslichter : liebes Baden-Württemberg, liebes Bayern, liebes Sachsen-Anhalt, liebes Niedersachsen, liebes Hessen, liebes Rheinland-Pfalz, liebes Sachsen

und da ich ja jetzt meine Schulbildung etwas ignoriere, so wie ihr Artikel 24 ignoriert, schreibe ich noch: Liebes Mallorca -als 17. Bundesalnd (wobei Spanien nun wirklich weiter ist. Immerhin wurden im Schuljahr 2009/2010 nur 0,4% aller Schüler/innen separat (in Spezialklassen oder in Sondereinrichtungen) unterrichtet, vgl. Ministerio de Educación 2010. Die Sonderpädagogik ist fester Teil des allgemeinen Bildungswesens. Siehe hier).

Aber zurück nach Deutschland. Liebe KMK:

Schummeln gildet nicht. Ohne inklusive Schulen keine inklusive Bildung. Ohne Inklusion keine Inklusion. Inklusive Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. Setzt endlich das Menschenrecht auf inklusive Bildung um.

Inklusive Grüße

Inklusionsfakten.de

Inklusive Wege © Inklusionsfakten.de

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