Bundesländer aus dem Mustopf ?! Ein inklusives Erinnerungsschreiben

Liebe Bundesländer,

schöne Grüße soll ich ausrichten. Schöne Grüße von der UN-Behindertenrechtskonvention. Genauer gesagt: Schöne Grüße von Artikel 24. Das ist doch dieser eine Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention: die 24- wie Weihnachten. Leider kann von Geschenken keine Rede sein. Der Artikel 24 verpflichtet Deutschland als Vertragsstaat, wozu auch ihr Bundesländer gehört, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Er verpflichtet auch die notwendige Unterstützung sicherzustellen (damit sind zum Beispiel Schulassistenten, Gebärdensprachdolmetscher, genug Sonderpädagogikstellen, kleinere Klassen und bessere Räumlichkeiten gemeint). Doch kein Bundesland erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten Kriterien – so die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte in ihrer Studie.

Auch die UNO ist nicht gerade begeistert von euren Umsetzungsschritten…Umsetzungsschrittchen müsste man eigentlich sagen – wobei einige Bundesländer schon einiges erreicht haben, während andere immernoch nicht so ganz verstanden haben, um was es bei der Inklusion geht. Der UN-Fachausschuss  für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) hat Deutschland geprüft. Hausaufgabenkontrolle sozusagen. Und was sagen die Mitglieder des UN-Fachausschusses? Sie sagen: „Es gibt große Sorgen zur Implementierung des Artikels 24 in ihrem Land“ und sie sagen: „Es scheint, dass prioritär in Förderschulen investiert wird – zu Lasten der inklusiven Bildung.“

Damit ihr nicht vergesst, was zu tun ist, hat der UN-Fachauschuss seine Kommentare verschriftlicht (Abschließende Bemerkungen). In den Abschließenden Bemerkungen schreibt der Ausschuss, dass  er besorgt darüber ist, “dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht” (S.8). Er empfiehlt dem Vertragsstaat Deutschland, zu dem ihr ja gehört, “umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen” (S.8).

Wow. Diesen Satz könnt ihr euch ins Tagebuch schreiben oder ins Posiealbum oder in die KMK-To-Do-Liste oder in was Bundesländer so schreiben. Aber es kommt noch besser: Im Interesse der Inklusion ist das segregierte Schulwesen zurückzubauen. Klingt logisch, oder? Will man ein inklusives System aufbauen, muss man das nichtinklusives System abbauen. Denn der Erhalt der Sonderschulen bindet wichtige finanzielle und personelle Ressourcen, die dringend für die Inklusion in Regelschulen benötigt werden, so der Datenreport Update Inklusion der Bertelsmann Stiftung (2014, S.3). Das sieht auch die Monitoring-Stelle so: „Das Festhalten an einer Doppelstruktur behindert den im Vertragsstaat erforderlichen Transformationsprozess, in dessen Zuge die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule verlagert werden könnten“ (Parallelbericht 2015, S.27).

Huch! Was ist denn da passiert? Manche Bundesländer sagen: “Ja wir machen Inklusion, aber uns fehlen die Sonderpädagogen. Förderschulen? Die bleiben selbstverständlich erhalten”. Wo ist der Fehler?!

Die Beauftragte der Bundesreigerung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, findet, dass sich Deutschland keine Doppelstrukturen leisten sollte – “Förderschulen weiter wie bisher zu finanzieren, wird nicht dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung in inklusiven Schulen gleichwertige Lernbedingungen haben wie Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung” (Bentele 2015).

Die UNO sagt, ihr sollt mal ein bisschen hinne machen und den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herstellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen UND ihr sollt im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückbauen (siehe: Abschließende Bemerkungen). Also bitte !!! Ihr hattet 6 Jahre Zeit. Ja, es gibt große Unterschiede zwischen den Ländern. Aber die Wende hin zur Inklusion ist nirgendwo deutlich erkennbar. Wollt ihr überhaupt Inklusion im Schulsystem (wir wollen ja niemanden direkt angucken, Sachsen, Bayern, Baden-Würrtemberg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen. ZWINKER, ZWINKER)?

Inklusion, so könnte man meinen, die wird nicht wirklich gewollt. Nicht von allen. Es ist doch so, dass Politk von Inklusion redet, aber weiterihin Segregation passiert. Wir haben eine klare Antwort aus Genf. Die Richtung ist der Ausbau inklusiver Systeme und der Abbau von Sondereinrichtungen. Die Widerstände, die wir spüren, sind da, aber diese müssen wir überwinden.Das passiert am besten durch hochwertige inklusive Bildung. Eine aktuelle Studie zeigt, dass Eltern, die Inklusion bei ihrem Kind erleben,  Inklusion positiv bewerten (siehe Bertelsmann-Stiftung 2015).

Politische Vorgaben sind weiterhin wichtig. Leider scheint eine breite Entschlossen zu fehlen inklusive Strukturen zu schaffen. Wenn man sich weigert die Sonderpädagogik in das inklusive System zu verlagern, dann wird man scheitern. Die Vision, aus zwei Systemen eins zu machen, ist nicht erkennbar. Das ist aber das Ziel, das sich der UN-Behindertenrechtksonvention ableitet.

Viele Eltern und Schulen müssen kämpfen, um jeden Wurstzipfel. Mal werden die Stunden der Schulhelfer/Schulassistenten/Integrationsbegleiter/Integrationshelfer/Schulbegleiter (noch nicht einmal einen bundeseinheitlichen Namen oder einheitliche Leistungsgrundlagen gibt es) gekürzt. Mal fehlen die Sonderpädagogikstunden. Mal fällt die Doppelstreckung (Team-Teaching) weg. Mal ist die Nachmittagsbetreuung in der Ganztagsschule für das Kind mit Förderbedarf nicht gesichert. Mal sind die Lehrerinnen/Lehrer so demotiviert, zornig auf die Inklusion und wollen zurück zum alten Aussortiersystem. Sie sind vor allem unwissend, hatten keine Möglichkeit eine inklusive Haltung zu entwicklen und ihre Haltung zu reflektieren. Andere engagieren sich für Inklusion und kämpfen für bessere Ressourcen, sind aber häufig fix und fertig. Oft  ist die Klassenfrequenz viel zu hoch, die Räume zu klein, die Lehramstanwärter zu wenig vorbereitet.

Liebe Bundesländer, ihr müsst mehr tun. Wirklich. Ich weiss, die Länder haben die Kulturhoheit über Bildung, aber es gibt Möglichkeiten mehr Einheitlichkeit zu schaffen und Inklusion stärker voranzutreiben. Vertragspartner der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland. Doch ihr, ihr gehört dazu. Dazu gehören auch Expertinnen/Experten mit Behinderungen. Wenn ihr über inklusive Bildung redet, dann redet (gemäß Artikel 4, UN-BRK) auch mit Menschen mit Behinderungen und ihren Vertreterorganisationen.

Ich bin davon überzeugt, dass wenn wir an den inklusiven Schulen all jene Ressourcen wiederfinden, die wir auch an Förderschulen haben (entsprechende Räume, genug Personal, Materialien), auch die Befürworter der Inklusion mehr werden. Wenn die Haltung aller Beteiligten inklusiv ist und behinderte und nichtbehinderte Schüler/innen die inklusive Schulen besuchen und passende Angebote vorfinden, dann werden die wenigsten Eltern etwas gegen eine wohnortnahe inklusive Schule haben. Die Eltern, die dann immernoch etwas gegen inklusive Beschulung haben, die muss man dann erstmal finden.

Zum Abschluss noch etwas: Außenklassen (liebes Baden-Württemberg und Bayern) sind KEINE Inklusion. Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarf einfach in eine große Klasse zu stecken, ohne zusätzliche Hilfe, ist KEINE Inklusion. Klassenräume fast so klein wie Ihr Wohnzimmer, ist KEINE Inklusion. Förderschulen nicht abzubauen, ist KEINE Inklusion. 26 Erstklässler in einer Klasse, davon 4 mit Förderbedarf in einem sozialen Brennpunkt mit nur einem Erwachsenen, ist KEINE Inklusion.

In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention steht auch, dass “angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden” sollen und dass “Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern” (Art.24 c u.d). Aber genau diese Unterstützung fehlt vielerorts.

Wir wissen es, ihr wisst es: Deutlschland ist in Sachen inklusiver Bildung neben Belgien europäisches Schlusslicht. Auch was die Bildungsausgaben angeht belegt Deutschland bei den OECD-Studien einer der hinteren Plätze. Liebe Bundesländer, wenn ihr in Bildung, Inklusion und Qualifikation investiert, dann zahlt sich das em Ende aus. Viele Folgekosten könnten durch hochwertige inklusive Bildung vermieden werden. Zunächst geht es jedoch darum ein Menschenrecht umzusetzen. Daher: raus aus dem Mustopf und ran an die Inklusion.

inklusive Grüße
Inklusionsfakten.de

Inklusion nicht anwesend 2015

2 Kommentare

  • SUPER ! Das ist Leichte Sprache und keine “Schattenübersetzung” der UN-BRK !

  • Hallo… Wo kann ich Hilfe bekommen. Mein Engel ist seit 3 Jahren eingeschult und davon ca 11 Monate beschult . Die Restliche Zeit ist er zuhause…. Alle Nötigen Hilfen werden verweigert. …. In Berlin…. Statt dessen schicken ihn die Lehrer täglich nach hause … Er ist nun seit Mai 2016 nicht mehr in der Schule.

    Wir haben alles versucht…. und nun werde ich verklagt wegen nicht Erfüllung der Schulpflicht…Obwohl ihn zuletzt die Schulaufsichtsbehörde aus einer Schule heraus genommen hat.
    Wir sind völlig am Ende. Mit lieben Grüßen Fam. NICKEL

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