“Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen, wenn es um die Entscheidung des Förderortes geht”

Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die UN-Behindertenrechtskonvention zielen darauf ab, verbesserte Bedingungen und Entwicklungschancen für junge Menschen zu schaffen. Über das Kindeswohl kann man sicher streiten. Familienrichterinnen/Familienrichter können ein Lied davon singen. In Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es: „Bei allen Maßnahmen ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“. Aus den Studien und aus der Menschenrechtsperspektive lässt sich ableiten, dass inklusive Settings dem Kindeswohl eher gerecht werden als Sondereinrichtungen.

Eine wichtige Gegenfrage könnte daher lauten: Wie fördern eigentlich separierende Einrichtungen das Kindeswohl? Das Selbstkonzept wird geschwächt, die Bildungschancen verringert und eine Entfremdung von der Gesellschaft in Gang gesetzt, wie mehrere empirische Befunde zeigen (siehe hier). Der Großteil (77,2%) der Schülerinnen/Schüler der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erwirbt keinen Schulabschluss (siehe: Studie Klemm, Bertelsmann-Stiftung, Sonderweg Förderschule, S.4). Kinder mit Förderbedarf, die im Gemeinsamen Unterricht lernen, sind erfolgreicher und schneiden in ihren Lernleistungen besser ab als vergleichbare Schüler/innen an Förderschulen. Durch die lernreiche Umgebung sind sie zudem eher in der Lage sind einen Schulabschluss zu erreichen. So haben sie auch bessre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch, dass sie nicht auf eine Förderschule geschickt werden, kann sich ein positiveres Selbstkonzept entwickeln. Sie sind weniger von Stigmatisierung betroffen. So gesehen schadet die Inklusion dem Kindeswohl nicht. Im Gegenteil. Die schädlichen Nebenwirkungen des selektiven Schulsystems sind uns bekannt (wer kurz und präzise 7 Gründe für die Integration behinderter Kinder erfahren möchte, dem sei diese Sammlung von „Eine Schule für Alle“ empfohlen und die Auflistung der Studien zum Gemeinsamen Unterricht von Irene Demmer-Diekmann: Forschungsergebnisse_GU).

Förderschulen verhindern auch Kontaktmöglichkeiten zu nichtbehinderten Peers. Die Aktion Mensch und INNOFACT AG fanden heraus, dass die Hälfte der Bevölkerung Menschen mit Behinderung gar nicht wahrnimmt. Jeder Dritte hat überhaupt keinen Kontakt zu Menschen mit Behinderung. Vor allem in Schulen und Kindergärten sei der Gedanke der Inklusion noch nicht angekommen. Nur acht Prozent der befragten Erwachsenen geben an, in Bildungseinrichtungen regelmäßig Kontakt zu Menschen mit Behinderung zu haben“ (Aktion Mensch 2012).

Dass Förderschulen die emotionale Entwicklung in Richtung von Stolz und positiver Identität eher bremsen und das Selbstkonzept leidet, zeigt die Arbeit von Dr. Brigitte Schumann (“Ich schäme mich ja so!” Die Sonderschule für Lernbehinderte als “Schonraumfalle”). Auch Schüler/-innen mit Sprachschwierigkeiten lernen -wie eine Studie von Laura Justice und ihre Kolleginnen/Kollegen von der Ohio State University zeigt- im inklusiven Unterricht besser, da sie durch Klassenkameraden und Klassenkameradinnen mit guten Sprachkenntnissen positiv beeinflusst werden. Prof. Dr. Wolfgang Jantzen ist der Ansicht, dass Förderschulen bzw. Sonderschulen negative Folgen auf das Kindeswohl haben:

“Dass Sonderschüler sich durch den Besuch ihrer besonderen Schulen diskriminiert fühlen, gilt für die Schüler der Lernbehinderten- und Verhaltensgestörtenschulen als durchgängig nachgewiesen, und auch Schüler von Schulen für geistig behinderte Kinder, die häufig auch zum Auffangbecken von Migrantenkindern werden, empfinden sich häufig als diskriminiert. Unabhängig davon sind sie diskriminiert,
weil ihnen Situationen gemeinsamen Lernens, eine Unterstützung durch die Peer-Group Gleichaltriger usw. vorenthalten wird und in vielen Fällen die Schule für Geistigbehinderte genau jene Ausgrenzungsmechanismen intern fortsetzt einschließlich massiver Ausgrenzung im Unterricht und sogar Ausschulung. Reden wir also von einer Didaktik, die ein Gefühl persönlicher Würde zu entwickeln vermag” (Wolfgang Jantzen, Eine Schule für alle ist möglich, Vortrag, 2010, S.2-3)

Nun fragen sich einige, was denn mit dem Kindeswohl der nichtbehinderten Mitschüler/-innen im Gemeinsamen Unterricht ist. Leiden denn die nichtbehinderten Mitschüler/-innen nicht, wenn da ein Kind mit Behinderung herumschreit? Ja, aber die behinderte Mitschüler/-innen in der Förderschule leiden ja auch. „Wenn ein ‚Schreikind‘ den Förderschülern zumutbar ist, muss er auch den Regelschülern zumutbar sein; ein Rangverhältnis ist nicht zulässig, und alles andere wäre eine Diskriminierung“ (Riedel, Eibe 2010, S.26: Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem. Mannheim/Genf: Universität Mannheim).

In meiner gesamten Schulzeit (von der ersten Klasse bis zum Abitur) hat mir der integrative Unterricht nicht geschadet und ich kenne auch niemanden aus meiner Schulzeit, der/die das behauptet. Studien zeigen, dass der Gemeinsame Unterricht von Schülerinnen/Schülern mit und ohne Behinderung die Schülerleistung nicht schwächt (siehe hier). Dafür wirkt sich der Gemeinsame Unterricht positiv auf das Sozialverhalten aus und fördert Toleranz und Empathie. Das Kindeswohl wird durch gute Inklusion gefördert.

Warum Kindeswohl und separierende Einrichtungen nicht wirklich zusammenpassen, erklärt Hans Wocken in seinem Aufsatz „Über die Gefährdung des Kindeswohls durch die Schule.
Ein unmögliches Essay zur Therapie einer “krankmachenden Institution“

Teilhabe als Weg und Ziel ©Inklusionsfakten

2 Kommentare

  • Stimmt alles!
    Aber, völlig ausser Acht gelassen, der Umstand, dass ALLE Schüler einer Schule, so es um Inklusion geht, binnendifferenziert und individuell zu beschulen sind!
    Es geht geht max. um soziale Integration, bei der inklusiven Beschulung sollte es um jeden Schüler gehen. Ist das nicht der Fall, so ist die größere Gruppe der Schüler, die nicht zu ihrem Recht kommt, die Gruppe der Regelschüler!
    Das sollte man bedenken, wenn für die alle der Einheitsbrei weiter geht, ist es keine Inklusion!
    Ich glaube erst wenn das zur Einforderung kommt, wird es sich grundlegend, für alle, verändern!

  • Ich bin hier anderer Ansicht. Das Kindeswohl mit seinen Einschränkung(en) steht im Vordergrund. Da ist jeder Fall anders und kann sich im Laufe der Schullaufbahn ändern. Ich bin froh und dankbar, eine Sehbehinderten Förderschule vor Ort zu haben, die das Fundament für das weitere Leben gelegt haben. Alternativ hätten wir nur Internat, und das ist sehr grenzwertig. Durch dieses Fundament kann er auf eine Gesamtschule hier gehen und wird es gut schaffen. Anderen schwerbehinderten Kindern anderer Schwerpunkte geht es ähnlich oder bleiben sogar auf solchen Schulen gut begleitet. Das was die Schulen leisten, können normale Schulen nicht. Ja, es gibt Kinder, die von vornhererein von integrativer Schulung profitieren. Das ist auch richtig und gut so. Es gilt – wie alles im Leben – Extreme sind nie gut! Lasst – im Wohle der Kinder – die Entscheidungsfreiheit.

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