“Die Schulen sind nicht ausgestattet für Kinder mit Behinderung”

Ja das stimmt teilweise. Und deshalb müssen den Schulen die personellen, sächlichen und räumlichen Ressorucen bereitgestellt werden, die sie für die inklusive Bildung brauchen. Der US-amerikanischer Psychologe Julian Rappaport meint im Zusammenhang mit Inklusion: „Rechte ohne Ressourcen zu besitzen ist ein grausamer Scherz!“

Was ist mit Ausstattung eigentlich gemeint? Zum Beispiel: Barrierefreiheit, Rückzugsräume, Teilungsräume, größere Räume, 2-Pädagogen-Systeme/Team-teaching (die Anwesenheit von 2 Erwachsenen in der Klasse), Materialien und Möbel für Kinder mit anderen Bedürfnissen, mehr Spnderpädagogikstellen, kleinere Klassen, Integrations- bzw. Schulhelfer/-begleiter u.v.m. (siehe hier). Aber nicht alle Schülerinnen/Schüler mit Förderbedarf brauchen eine extra Ausstattung. Und die Ausstattung fällt auch eher unter sekundäre Bedingungen, wie Prof. Dr. Georg Feuser anmerkt.

Ich würde das als sehr sekundäre Bedingungen ansehen. Ich beschäftige mich, seit im deutschen Sprachraum überhaupt diese Frage vor ungefähr 40 Jahren aufgeworfen wurde, damit. Die primäre Problematik ist die Veränderung unseres Menschen- und Behinderungsbildes in unseren Köpfen. Das heißt, so lange wir eine Einstellung haben, dass ein Mensch mit einer Beeinträchtigung, der mich vielleicht sogar ängstigt, weil ich nicht so sein will, wie der ist, ausgrenze, um seine Gegenwart nicht zu ertragen und damit stigmatisiere, so lange ist das weder strukturell, schulorganisatorisch noch bildungsorganisatorisch, also im Unterricht, zu machen” (Georg Feueser 2014, Deutschlandradio Kultur).

Vielen Regelschulen fehlt es allerdings an räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen. Das liegt auch daran, dass Förderschulen nicht abgebaut werden. Ein Mitglied im UN-Fachausschuss stellt in der Staatenberichtsprüfung fest: “Es scheint, dass prioritär in Förderschulen investiert wird – zu Lasten der inklusiven Bildung.“ Anders ausgedrückt führt das Tanzen auf zwei Hochzeiten dazu, dass wir mit der Inklusion im Bildungsbereich nicht richtig voran kommen. Denn so lange Förderschulen weiter in der hohen Anzahl bestehen, ist die Umgestaltung des Schulsystems grundlegend gefährdet. Der Erhalt der Sonderschulen bindet wichtige finanzielle und personelle Ressourcen, die dringend für die Inklusion in Regelschulen benötigt werden, so der Datenreport Update Inklusion der Bertelsmann Stiftung (2014, S.3). Zum gleichen Schluss kommt auch die Monitoring-Stelle: „Das Festhalten an einer Doppelstruktur behindert den im Vertragsstaat erforderlichen Transformationsprozess, in dessen Zuge die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule verlagert werden könnten“ (Parallelbericht 2015, S.27). Zweigleisig fahren verhindert ganz offensichtlich den Aufbau eines gut ausgestatteten inklusiven Bildungswesens.

Die Kritik an der mangehaften Ausstattung ist berechtigt, legitimiert aber nicht den Erhalt eines so stark ausgeprägten Förderschulsystems, durch das erst Recht keine Verbesserung der Ausstattung inklusiver Schulen zu erreichen ist. Gemäß dem Motto “pro Inklusion – contra schlechte Ausstattung” gilt es inklusive Schulen besser auszustsatten, anstatt die Idee der Inklusion anzuprangern. Hier ist vor allem die Politik gefragt. Es besteht eine menschenrechtliche Verpflichtung angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen zu treffen und Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern. So steht es in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Jakob Muth sagte schon 1986:

„Die personelle sonderpädagogische Qualifikation und die
sachliche Ausstattung für die Gemeinsamkeit aller Kinder sollte gesichert sein, damit die Integration nicht auf Kosten und zu Lasten der behinderten Kinder realisiert wird“ (Jakob Muth).

Bestenfalls sind zwei Erwachsene (Team-Teaching) im Raum, die die Schülerinnen/Schüler unterstützen. Es braucht auch nicht immer ein dauerhaftes 2-Pädagogensystem. Auch die Klassenfrequenz ist bestenfalls niedriger. Allerdings braucht es nicht immer und überall kleinere Klassen.  Allerdings kann eine niedrige Klassenschülerzahl den Unterricht in heterogenen Lerngruppen verbessern. Doch kleinere Klassen heißt nicht automatisch guter inklusiver Unterricht. Das haben Evaluationsstudie der Integrationsklassen in Österreich von Werner Specht gezeigt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es Klassen mit 20 bis 24 Schülerinnen/Schülern tendenziell besser schaffen, für ein gutes Klima und eine gute Förderung zu sorgen als Klassen mit weniger als 20 Schülerinnen/Schülern (vgl. Altricher, Nationaler Bildungsbericht Österreich 2009, S. 352). Die Kompetenzen und Fähigkeiten der Lehrerinnen/Lehrer sind ausschlaggebend. Die Klassengröße muss immer von den einzelnen Bedarfen der Lerngruppe abhängig gemacht werden. Bestimmte Bedürfnisse können besser in kleinen Lerngruppen erfüllt werden, wenn bspw. ein Kind mit Autismus und ein Kind mit dem Förderbedarf “geistige Entwicklung” in der Gruppe ist. Hier kann eine kleinere Klasse ein Weg sein. Sind die Klassen aber viel zu groß, ist es schwierig guten inklusiven Unterricht zu gestalten und dem einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin gerecht zu werden.

Die Aussage, die Schulen seien nicht ausgestattet, ist zum einen richtig. Zum anderen darf sie nicht dazu führen, dass Inklusion nicht umgesetzt wird. Wir haben keine paradiesischen Zustände an den Schulen – unabhängig von Inklusion. Mancherorts tropft es von der Decke der Turnhalle oder die Schultoiletten sind marode. Selbstverständlich müssen alle Kinder, die Unterstützung erhalten, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe brauchen. Ohne wenn und aber. So steht es auch in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dafür braucht es eine inklusive Haltung und den Mut erste Schritte zu wagen und vielleicht auch mal pragamtische Zwischenlösungen zu finden. Christiane Englert, Mutter, bringt es auf den Punkt:

Ich sehe das Problem eher da, dass die Schulen, Rektoren und Lehrer nicht bereit sind den ersten Schritt zu gehen. Wenn etwas neues aufgebaut wird, ist es nie perfekt von Anfang an. Wenn aber keiner den ersten Schritt tut, dann kann sich gar nichts ändern! Und ja, ich bin bereit für die ersten Schritte, auch wenn es für mein Kind noch viele Kompromisse bedeutet. Aber wir möchten nicht mehr ausgegrenzt und abgeschoben werden. Ich bin für gemeinsam leben und gemeinsam lernen. Mit ALLEM was dazu gehört” (Christiane Englert 2015).

Inklusion gilt es JETZT umzusetzen. Holt all die tollen Stehpulte, Snoezelmaterialien und Lernspiele aus den Förderschulen und bringt sie dahin, wo sie gebraucht werden. Oder wandelt eine toll ausgestattet Förderschule mit Fahrstuhl und Handläufen in eine inklusive Schule um. Wenn die Schulen schlecht sind, müssen sie besser werden. Das gilt für Alle. Egal ob mit oder ohne Behinderung. Anstatt einen menschenrechtlichen Anspruch in Frage zu stellen, gilt es bessere Rahmenbedingungen zu schaffen und diese zu formulieren. Das Einsparen von entsprechenden Mitteln und Ressourcen für den inklusiven Unterricht führt erst Recht zu Vorurteilen, Ängsten, Überforderung, schlechter Förderung und dem Ergebnis des nicht Vorankommens.

Woran erkennt man eigentlich, ob eine Schule wirklich inklusiv ist? Kersten Reich hat in seinem Buch “Inklusive Didaktik. Bausteine für eine inklusive Schule” Indikatoren zusammengestellt: Reich, Inklusive Didaktik, © 2014 Beltz Verlag, Weinheim und Basel.

Übrigens: Auch Lehrerinnen/Lehrer und Eltern bzw. weitere Angehörige im Rollstuhl oder mit anderen Beeinträchtigungen haben ein Recht auf einen barrierefreien Zugang. (Siehe: UN-Behindertenrechtskonvention). Siehe auch die Gegenargumente zu der Aussage Wir brauchen erst Barrierefreiheit”.

ich mag Inklusion ©Inklusionsfakten

Quellen:

Bertelsmann-Stiftung (Hrsg): Update Inklusion.
Datenreport zu den aktuellen Entwicklungen. Gütersloh: 2014.

Deutschlandfunk: Schulsystem macht Inklusion fast unmöglich. Erziehungswissenschaftler Georg Feuser fordert Umbau des Schulsystems. 2014.

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anlässlich der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschlands gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention. Berlin: 2015.

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