“Inklusion braucht Zeit. Inklusion darf keine Hau-Ruck-Aktion sein. Wir müssen mit Augenmaß an die Sache heran gehen”

Wieder ein verzögerungstaktisches Argument. Was viele nicht wissen: Inklusion hatte jahrzehntelang Zeit im deutschen Bildungssystem Fuß zu fassen. Die damalige Integration entstand aus Elterninitiativen und den Willen von Pädagoginnen/Pädagogen. Trotz vieler, wissenschaftlich begleiteter und erfolgreicher Schulversuche und vieler Bemühungen auf Seiten der Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und auch mancher mutiger Schulbehörde, konnte sich der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen nicht flächendeckend durchsetzen.
Die erste staatliche Integrationsschule, die Kinder mit Behinderungen, ja auch Kinder mit „Schwerstmehrfachbehinderung“ aufnahm, war die Fläming-Grundschule in Berlin. Das war 1975. Der gemeinsame Unterricht war jahrzehntelang schulpolitisch nicht gewollt. Viele engagierte Lehrerinnen/Lehrer und kämpferische Eltern bemühten sich die Integration voranzutreiben. Auch die Wissenschaft, allen voran Prof. Dr. Jutta Schöler, versuchte immer wieder die Politik davon zu überzeugen, wie sinnvoll, wichtig und erfolgreich der Gemeinsame Unterricht ist. Als eigentliche Erfinder von Integrationsklassen gelten aber die Eltern wie Hans Wocken treffend feststellte (vgl. Wocken 1987,66. weitere Infos zur Entstehung des Gemeinsamen Unterrichts hier). Von einem “Hau-Ruck” kann also keine Rede sein.

Vor Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention gab es bereits zahlreiche Projekte, Klassen, Schulen, die Gemeinsamen Unterricht umsetzten. Und vor der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention wetterten und bekämpften verschiedene Gruppen wie die Verbände der Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen, allen voran der VDS (Verband Deutscher Sonderpädagogen) und konservative Sonderpädagogikprofessoren die Idee des Gemeinsamen Lernens. Sie erfanden immer wieder neue Argumente, um ihre diskriminierenden Institutionen und ihr Sonderprofession zu legitimieren. Keines davon ist wissenschaftlich fundiert. Kaum war die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und politischer Handlungsdruck kam auf, wandelte sich auch die harten Anti-Integrationsansichten des VDS und anderer Gruppen. Nun konnten sie schlecht gegen eine Konvention der UNO anreden. Also formulierten sie ihre Thesen einfach weicher: „…könnte man ja machen“, „sicher im Einzelfall auch gut…“ bis hin zu „für die meisten sicher machbar“, selbstverständlich nicht ohne ein dickes „Aber“ einzubauen. Verständlich, Veränderungen können Angst machen. Jedoch wollen und können die meisten nicht auf das Fachwissen der Sonderpädagogen verzichten. Keine Sorge also.

Inklusion wird auch nicht übers Knie gebrochen, wenn die Veränderungen gut organisiert sind. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonevtnion nun in Deutschland in Kraft. Eine flächendeckende Fortbildungsoffensive, Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen, die Schließung der Förderschulen (was der UN-Fachausschuss mit Inklusion und Transformationsprozess meint), Bereitstellung der Mittel usw. hätte schon längst stattfinden müssen. Inklusion braucht keine Zeit, sondern den Willen sie umzusetzen.

Übrigens tritt der Diskriminierungsschutz bei Unterzeichnung von Menschenrechtsdokumenten nach der internationalen Interpretation sofort mit Unterzeichnung in Kraft. Und bei dem Tatbestand, einem Kind aufgrund einer Behinderung den Besuch einer Regelschule zu verwehren, handelt es sich um eine knallharte Diskriminierung. Ohne wenn und aber muss diese sofort beseitigt werden – unabhängig davon, ob schon etwas vorbereitet wurde. Die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat bewirkt, dass das Vorhaben “Gemeinsamer Unterricht” nicht mehr auf freiwilliger Initiative fußt.

Nicht zu vergessen sind auch die Gehälter von Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen, die weitaus höher sind als die von Grundschullehrerinnen/-lehrern. Somit ist auch das Gehalt eines Sonderschuldirektors/Sonderschuldirektorin recht hoch. Ein Gehalt auf das man zugunsten der Schließung von Förderschulen vielleicht eher ungern verzichten möchte. Dennoch: Viele Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen setzten sich mit viel Engagement für die inklusive Bildung ein und es werden immer mehr.

Das „Augenmaß“-Argument soll Zeit schinden, Zeit, die Kinder mit Behinderungen nicht haben. Zudem führt es zu der gefährlichen Diskussion darüber, welche Kinder “inklusionstauglich” sind und welche nicht. Ein Paradoxon in sich, da Inklusion ausnahmslos alle meint.

Wer wissen will, welche bildungspolitische Positionen die Parteien und Verbände zum Thema inklusive Bildung haben und in welcher Art und Weise sie versuchen den Gemeinsamen Unterricht als nachteilig darzustellen, der/die sollte unbedingt den Aufsatz des Inklusionsexpertens Prof. Hans Wocken lesen: Über Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden

Hubert Hüppe, ehemaliger Bundesbehindertenbeauftragter sagte in einem Interview 2013 :

Beschämend, wenn gesagt wird, nicht so schnell. Jeder wusste, was auf die Gesellschaft zukommt. Man hätte damals schon ausbilden können für inklusive Pädagogik. Ich habe das Gefühl, man will das gar nicht“.

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Ein Kommentar

  • Beitre4ge von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops Vorschulische Ff6rderung :- f6ffentliche Kitas haben kleine Gruppen- inskulive Kitas im Stadtteil- Zeit ffcr Planungsarbeit ffcr pe4dagogisches Personal- gute Fachbfccher zum Thema Inklusion- Kinderbfccher zum Thema Behinderung- inskulive musikalische Frfcherziehung- inskulive sportliche Frfcherziehung- Eltern nichtbehinderter Kinder empfinden Kontakt als Bereicherung- Information von Stadtre4ten

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