„Inklusion ist eine Belastung und Inklusion hat Grenzen”

Manche Menschen meinen, dass Inklusion auch eine Belastung sein kann, dass Inklusion Grenzen habe. Die Grenzen werden oft am “Schweregrad” der Behinderung festgemacht.

Manche Menschen sagen auch Inklusion sei nicht für alle Kinder förderlich, vor allem „verhaltensauffällige“ Kinder hätten Probleme mit der Inklusion. Immer wieder hört man: „Inklusion ist gut, wenn sie funktioniert, dann ist sie das beste was es gibt.“ Gefolgt wird diese Aussagen häufig von dieser Einschränkung: „Es gibt Kinder bei denen es (die Inklusion) nicht funktioniert.“ Im Zusammenhang mit Gesundheit, Stress und Leistungsgesellschaft wird zunehmend erwähnt, dass Inklusion eine Belastung sein kann. Man könnte sich fragen: Meinen die das wirklich so oder steht dahinter die Angst vor einem Kind mit hohem Unterstützungsbedarf? Wird vielleicht sogar das Kind mit Behinderung selbst als Belastung empfunden? Inklusionsfakten meint, dass Inklusion nicht von einzelnen Kindern und „Diagnosen“ abhängig gemacht werden darf, sonst wird ein Menschenrecht „verschaukelt“. Inklusion ist keine Belastung, sondern ein menschenrechtlicher Anspruch. Was allerdings eine Belastung sein kann, sind die desolaten Bedingungen, die halbherzigen Bemühungen um Inklusion und die fehlende Bereitschaft inklusive Schulen ausreichend auszustatten (Fachpersonal, Räume, Materialien). Die Last liegt weder in der Inklusionidee selbst noch beim Kind mit Behinderungen. Belastend sind fehlende Hilfen, Vorurteile und Umfeldsysteme, die nicht inklusiv ausgerichtet sind.

Auch der Aussage Inklusion hätte Grenzen muss widersprochen werden. Das ist so als würde man sagen, Menschenrechte haben Grenzen, denn die inklusive Bildung ist menschenrechtlich verankert in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Sinn von Menschenrechten ist, dass sie eben keine Grenzen haben. Nehmen wir ein anderes Menschenrecht, um zu verdeutlichen, das Menschenrechte universell sind, überall gelten, jedem Menschen „innenwohnen“, nicht veräußerlich sind und auch nicht teilbar sind. Nehmen wir das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. das Recht auf Leben, Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Wie hört es sich an, wenn gesagt wird „also dass mit dem Recht auf Sicherheit ist ja schön und gut, aber hat eben Grenzen“ oder „das Recht auf Leben ist eben nicht etwas für jede Person“ oder „Freiheit ist gut, ist aber eben nichts für alle Menschen“. Das würden wohl viele absurd finden. Schade ist deshalb, dass „inklusive Bildung“ von vielen als „Zusatzangebot“ gesehen wird, nicht aber als flächendeckender und menschenrechtlich garantierter Standard für alle Schülerinnen/Schüler. Wenn es Grenzen gibt, dann im System selbst:

Ja, inklusive Bildung hat ihre Grenzen. Grenzen ergeben sich aus vorhandenen Strukturen, aus vorhandenen Einstellungen und aus vorhandenen Praktiken. Wie gesagt, inklusive Bildung trifft in Deutschland auf ein strukturell selektives Schulsystem. Daraus ergeben sich Grenzen. Diese Grenzen sind aber nicht unverrückbar. Es sind sozial konstruierte Grenzen, die man verändern bzw. verschieben kann” (Prof. Rolf Werning, Bildungsklick 2015).

In der Kurzfassung zum Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel „Zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem“ werden keine Grenzen, sondern Schranken benannt (Kurzfassung S.4).  Viele Menschen argumentieren im Zusammenhang mit Inklusion und Grenzen auch mit dem Kindeswohl (siehe auch hier). In dem Riedel-Gutachten heißt es:

Menschenrechte gelten nicht schrankenlos. Als Schranken kommen im Allgemeinen die Menschenrechte Dritter und anderes kollidierendes Völkerrecht in Frage. Der Grundsatz des Kindeswohls scheidet als Schranke des Rechts auf Bildung nach Art. 24 BRK in Verbindung mit Art. 13 Sozialpakt aus. Vielmehr findet das Kindeswohl in Art. 24 BRK gerade seinen Ausdruck. Eine Beschränkung aufgrund des kollidierenden Rechts Dritter auf Bildung ist nach dem Geiste der Konvention sehr restriktiv zu handhaben. Der Ressourcenvorbehalt kommt nur in Ausnahmefällen als Schranke in Betracht“ (vgl. S. 24 ff. des Gutachtens).

Inklusion verstösst nicht gegen die Menschenrechte Dritter. Inklusion schadet nicht dem Kindewohl, im Gegenteil. Inklusion erfordert Ressourcen, zu deren Bereitstellung sich der Vertragsstaat Deutschland mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat. Anstatt zu sagen, dass Inklusion Grenzen habe, dass Inklusion nichts, sei, bspw. für  „Verhaltensauffällige“, könnte man auch sagen: Es gibt Schulen und Behörden, die es einfach noch nicht drauf haben. Die Gründe dafür liegen nicht etwa im Kind, die Gründe dafür liegen bspw. beim Finanzministerium, was kein Geld ausgeben will, bei der Bildungsbehörde, bei der Lehrerausbildung, bei all denjenigen, die Stolpersteine nicht aus dem Weg räumen wollen.

2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, erst sechs Jahre später wird ganz langsam damit begonnen, inklusive Pädagogik und Didaktik im Studium und in Weiterbildungsmaßnahmen zu verankern. Auf das Zeitargument wurde von Inklusionsfakten übrigens auch hier ausführlich eingegangen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention soll die inklusive Bildung die Regel werden. Der Besuch einer Förderschule soll also Ausnahme sein.

„Die getrennte Beschulung im Grundsatz scheidet angesichts der Existenz der BRK als legitimer Zweck aus“ (Riedel-Gutachten 2010, S.28).

Die Ansicht von Frau Prof. Theresia Degener, Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, zur inklusiven Bildung ist diese:

Theresia Degener formulierte diesen Eindruck in ihrer Frage, welche Auswirkungen die geplanten Modellprojekte zu inklusiver Bildung auf die Zukunft der Sonderschule haben würden, etwa deren Schließung. Sie betonte, dass die BRK einen sehr viel radikaleren Paradigmenwechsel verlange, als offenbar angenommen wird. So wie Artikel 12, 14 und 17 VN-BRK die radikale Abkehr von Stellvertretung, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung verlange, so fordere Artikel 24 die radikale Abschaffung jeder Form von Segregation im Bildungssystem” (Bericht aus Genf, Nr.6/2013, S.5., siehe Sechster Bericht aus Genf).

2015 fand die Staatenberichtsprüfung in Genf statt. Gerade in Sachen inklusiver Bildung zeigte sich der UN-Fachausschuss (CRPD-Ausschuss) besorgt. Denn immernoch besuchen insgesamt über 70 Prozent der Kinder mit Förderbedarf die Förderschule.

Anstatt den Fokus auf die Verantwortlichen zu richten, die Ressourcen zurückhalten, zu wenig Weiterbildung anbieten, die Gelder einsparen, die sagen „ich mache seit 30 Jahren meinen Unterricht so und will das nicht ändern“, wird der Blick, gerade in Zeitungsartikeln, auf die Kinder gerichtet, die ja so schwierig sind und bei denen Inklusion dann nicht ginge. Anstatt auf die Barrikaden zu gehen, weil es die Politik und die zuständigen Stellen nicht schaffen, Bedingungen für Kinder mit Förderbedarf herzustellen, wird eine neue 2-Klassen-Therorie geschaffen: „Inklusion geht, aber nicht bei allen Kindern“. Man sieht bei dieser menschenrechtsethisch völlig verwerflichen Argumentation jetzt schon den UN-Sonderbotschafter für Bildung den Kopf schütteln. Mit dieser Einteilung wird das Konzept Inklusion ad absurdum geführt, indem gesagt wird: Für manche Kinder ist es gut, für manche eben nicht. Inklusion spiegelt aber ein menschenrechtliches Anliegen wieder. Menschenrechte sind unmittelbar mit dem Gleichheitsgedanken verknüpft. Das heißt, dass alle das gleiche Recht auf bspw. eine gute inklusive Schulbildung haben. Ein Kind mit so genannten „Verhaltensauffälligkeiten“ oder hohem Untersützngsbedarf muss hier in Deutschland, nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention, gleichberechtigt mit anderen Kindern in einer Regelklasse lernen können. Die notwendige Unterstützung muss vorhanden sein.

Es ist mit Unterzeichnung dieses Menschenrechtsdokumentes nicht mehr möglich, dass bestimmte Gruppen nur noch Ihresgleichen verkehren und andere diskriminierte Gruppen durch separate Institutionen von sich fern halten, mit dem Argument, sie seien dort besser aufgehoben. Wenn es Probleme mit einem Kind in der Klasse gibt, müssen sie gelöst werden. Und zwar nicht durch einen Schulwechsel, sondern mit entsprechenden Maßnahmen in der Schule. Das fördert auch ein angsfreies Klima, da Kinder keine Sorge haben müssen, die Schule zu wechseln, da sie den scheinbaren Ansprüchen nicht genügen. Alle haben das Recht gut lernen zu können. Dazu braucht es genügend Fachpersonal, Teilungsräume, inklusive Didaktik, Rückzugsräume (bspw. Schulinseln), eine enge Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Jugendamt usw.), Elternarbeit und Unterstützung von außen (bspw. Supersvision). Diese Ressourcen werden aber nicht hinreichend gestellt. Dafür kann aber ein einzlenes Kind nichts. Die ganze Inklusionsdebatte scheint sich zu einem Machtkampf zu entwickeln. Es geht um Macht bestimmter privilegierter Gruppen, es geht um die Macht des Geldes, es geht um die Macht von Professionen und Institutionen und es geht um die Macht, gewisse Unterordnungsstrukturen beizubehalten. Siehe dazu auch den Aufsatz von Hans Wocken “Über Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden” (2010, Bundeszentrale für politische Bildung).

Trennende Schulen, trennende Vorstellungen ©Inklusionsfakten

19 Kommentare

  • Ich stimme der These nicht zu, dass es sich um einen Machtkampf handelt. Alleine schon deshalb, weil an schlecht ausgestatteten Schulen _alle_ an der Inklusion zu knacken haben. Auch die Kinder der vermeintlich Privilegierten, und auch deren Eltern. Ich kann aus der Klasse meines Sohnes berichten:

    Kleine Vorortgrundschule im Ruhrgebiet, in einer hoch verschuldeten Stadt am Rand des Sauerlandes, die in der Tat kaum das Geld hat, die kaputten Dächer bereits vorhandener Schulen zu reparieren. Zweite Klasse, 19 Schüler, davon 5(!) Inklusionskinder – von Downsyndrom über Sprachbehinderung und Lernbehinderung bis hin zu Verhaltensauffälligkeiten.

    Raten Sie mal, wer zu Hause mit den “Regelkindern” den eigentlichen Lernstoff nachholen bzw. ergänzen darf, weil die Lehrer a) zu wenige sind, b) kaum Unterstützung von außen haben und c) ohne fundierte Schulung vor zwei Jahren einfach ins kalte Wasser geschmissen wurden: “Hier sind Inklusionskinder. Nun machen Sie mal gefälligst, das ist jetzt Ihre Pflicht!”

    Raten Sie mal, wer nach der Schule eigentlich zu müde ist, aber dennoch weiter lernen muss. Raten Sie, wie hoch der Krankenstand im Lehrerkollegium ist. Raten sie, wie sauer die Lehrer sind, weil sie zwar die Aufgaben von Förderschullehrern übernehmen müssen, nicht aber deren Besoldung bewilligt bekommen. Ob die Inklusionskinder selbst noch irgendwas von dieser Art der Inklusion haben, darf bezweifelt werden.

    Das komplette System fährt flächendeckend vor die Wand, und zwar auch(!) für die Kinder von uns ach so “Pivilegierten”, die wir im Prinzip nun nach Vollzeitjob und Haushalt (ich bin alleinerziehend) Home Schooling für unsere Kinder machen müssen. Uns dabei zu unterstellen, wir seien die Böswilligen, die schließlich nur unter uns bleiben wollen, empfinde ich als Unverschämtheit. Wir können an diesem ganzen mies durchdachten Unfug genausowenig ändern wie die Eltern der Inklusionskinder, und unsere Kinder selbst sind schon mal gar nicht für diesen miesen Verhältnisse verantwortlich.

  • PS: Machen wir uns doch nichts vor: Der Politik kommt die Inklusion doch als Sparmodell sogar sehr gelegen. Endlich keine teurern Förderschulen mehr! Was Prof. Y oder Ingenieur X für seine Kinder will, spielt bei den Entscheidungsträgern genausowenig eine Rolle wie das, was die Eltern der Inklusionskinder wollen.

    Falls tatsächlich ein Machtkampf stattfindet, dann höchstens zwischen den Lehrern und den Bezirksregierungen: Wie sehr kann man die Lehrer mit Mehrarbeit belasten, wieviele Schulungen und wieviele Neueinstellungen kann man sich sparen, bis man das halbe Kollegium in den Burnout getrieben hat. _Das_ ist die entscheidende Frage.

  • Inklusion sei ein Menschenrecht ist eine weit verbreitete Falschinformation. Tatsächlich kommt das Wort in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention überhaut nicht vor, auch nicht in einem anderen Artikel. In der verbindlichen englischen Fassung wird wörtlich “an inclusive education system at all levels” verlangt. Das besagt aber nur, daß auch für Behinderte schulische Bildung ermöglicht werden soll. Das deutsche Schulsystem trägt dem beispielhaft und optimal Rechnung. Es besteht also entsprechend der Behindertenkonvention keinerlei Handlungsbedarf. Wenn man politisch gewollt dennoch Kinder, die dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, in eine Lerngemeinschaft zwangsweise “inkludiert”, dann raubt man ihnen die Chance, von Fachkräften unterrichtet, in kleinen Gruppen und in einem ihnen angepaßten Lerntempo den für sie bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen Die Schwachen bedürfen des pädagogischen Schonraums, um weiterzukommen, und nicht der Rennbahn der Überflieger.

    • Sehr geehrter Herr Schmanck,

      ich teile die Ihre Sicht zur Inklusion. Ich weise ständig auf das Missverständnis bei der Interpretation der UN-Konvention hin, dem wohl auch Lisa Reimann unterliegt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Bericht wenig pädagogischen Hintergrund hat und eher der Ideologie, der Gleichmacherei unterliegt.
      Es gibt ein Recht auf Inklusion, aber keine Verpflichtung zur Inklusion! Manche Kinder brauchen andere Rahmenbediungungen und andere Lernwege, um ihre individuellen Möglichkeiten entfalten zu können. Ich selbst habe 40 Jahre im Bereich der Sonderpädagogik gearbeitet. Unser Ziel war und ist: Soviel Regelschule wie möglich, soviel Sonderschule wie nötig. Heilseher der Inklusion gefährden den Erhalt der Sonderpädagogik und verstoßen damit gegen das Grundrecht auf dem Kind angemessene Bildung.

      Uschi Mittag

      • Hallo Frau Uschi Mittag, die Ausführungen auf Inklusionsfakten decken sich mit den nationalen und internationalen Interpretationen zur UN-Behindertenrechtskonvention. Beispielhaft ist das “Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem” von Prof. Dr. Eibe Riedel (2010). In der Zusammenfassung heißt es: “Entgegen häufiger Praxis ist der Regelschule ein grundsätzlicher Vorrang einzuräumen” (S.5) und “Die staatliche Befugnis, das Kind gegen dessen bzw. gegen den Willen seiner Sorgeberechtigten der Sonderschule zuzuweisen ist abzuschaffen” (Zusammenfassung Riedel-Gutachten: http://gemeinsam-leben-nrw.de/sites/default/files/Gutachten_Zusammenfassung_0.pdf , S.5). In Artikel 24 steht auch das Recht auf notwendige Unterstützung. Hier muss noch viel mehr getan werden. Da stimme ich Ihnen völlig zu.

        • Hallo Lisa,

          Ihre Ausführungen kenne ich gut. Sie werden immer wieder – fast gebetsmühlenartig – wiederholt. Es gibt aber eine theoretische und eine pragmatische Sicht der Dinge. Wer heute noch glaubt, dass ein Kind “zwangsweise Sonderschulbeglückt” wird, der hat einiges nicht mit bekommen.
          Wichtig aus meiner Sicht der Dinge – die zugegebenermaßen pragmatisch am Kindswohl orientiert ist – ist die differenzierte Betrachtungsweise der vorliegenden Behinderungsart und daraus folgernd, die Bedürfnisse des Kindes. Es geht mir nicht darum, Inklusion zu verhindern. Es geht mir darum, dass Kinder nicht in inklusive Settings kommen, die ihnen zum Nachteil gereichen. Leider passiert das im Moment noch viel zu oft! Wie Sie merken, stehe ich mit meinem vollen Namen zu dieser Haltung! Ich fühle mich primär dem Kindswohl verpflichtet. In diesem Zusammenhang kann ich auf viele erfolgreiche Schülerbiographien zurück blicken. Ich habe im Hauptfach Lernbehinderten-Pädagogik studiert und diesen Beruf viele Jahre ausgeübt.

          Nichts für ungut!

          Uschi Mittag

    • Hallo Herr Schmanck,
      in dem Artikel steht nicht, dass Inklusion ein direktes Menschenrecht ist, sondern, dass inklusive Bildung menschenrechtlich verankert ist. Dass Inklusion eine große menschenrechtliche Bedeutung hat, zeigt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte, das ja auch Monitoring-Stelle für die Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist. Auf der Startseite zum Online-Handbuch “Inklusion als Menschenrecht” heißt es: “Jeder Mensch hat ein Recht auf “Inklusion”, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es auch in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Doch von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung behinderter Menschen ist es noch ein weiter Weg” (Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht:http://www.inklusion-als-mensc…). Herr Schmanck, Sie schreiben, dass bezüglich der inklusiven Bildung (Art.24) “keinerlei Handlungsbedarf” bestünde. Wenn Sie den Aussagen der Mitglieder des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung folgen, sehen Sie, dass sehr wohl ein Handlungsbedarf in Deutschland besteht. Die Ansicht von Frau Prof. Theresa Degener bspw., Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist diese: “Theresia Degener formulierte diesen Eindruck in ihrer Frage, welche Auswirkungen die geplanten Modellprojekte zu inklusiver Bildung auf die Zukunft der Sonderschule haben würden, etwa deren Schließung. Sie betonte, dass die BRK einen sehr viel radikaleren Paradigmenwechsel verlange, als offenbar angenommen wird. So wie Artikel 12, 14 und 17 VN-BRK die radikale Abkehr von Stellvertretung, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung verlange, so fordere Artikel 24 die radikale Abschaffung jeder Form von Segregation im Bildungssystem” (Bericht aus Genf, Nr.6/2013, S.5., siehe: http://www.efh-bochum.de/homep…. Spannend wird es, wenn im September 2014 der UN-Ausschuss die Umsetzung prüft.

      • Sie zitieren rechtsunverbindliche Kommentare und subjektive Interpretationen, die, wenn sie dem originalen Konventionsinhalt entsprächen, keiner Regierung eine Unterzeichnung erlaubt hätten. Auch in den von Ihnen angeführten Artikeln 12, 14 und 17 wird nicht verlangt, daß Behinderte an einem Schulunterricht teilnehmen dürfen oder gar müssen, dem sie nicht zu folgen vermögen, sondern nur ihre besondere Schutzbedürftigkeit dargestellt, welche die Unterzeichnerstaten zu gewährleisten sich verpflichtet haben.

  • “menschenrechtlich verankert” ist eine nichtssagende Floskel ohne jede textliche Grundlage in der BRK und somit in jeder Ausdeutung rechtlich irrelevant.

  • Ich würde gerne mal wissen wie Inklusion in einer Gruppe, Kita oder Schule, mit einem verhaltensauffälligen Kind, das andere verletzt und einem Bluter funktioniert. Wessen Menschenrecht gilt dann? Oder na das darf einfach nicht vorkommen, sonst würde das Vorkommen den Mendschenrechten zuwiderlaufen.

  • Auch die von Ihnen angeführten Grundrechte Leben, Freiheit, Sicherheit haben Grenzen.
    – Leben: Erklären Sie mir, warum Kinder mit einer feststellbaren Behinderung noch in einem Entwicklungsstadium abgetrieben werden dürfen, in dem man Frühgeborene mit allen Mitteln am Leben hält, trotzdem sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Behinderung davon tragen werden.
    – Freiheit: Diskutieren Sie mal mit Fachleuten in der Psychiatrie, ob Zwangseinweisungen völlig überflüssig sind.
    -Sicherheit: Stichwort “Blitzeis”. Dieses Naturereignis hebt die Pflicht, für eisfreie Verhältnisse zu sorgen, und die Ansprüche gegenüber Dritten im Fall des Unfalls vorübergehend auf.
    Natürlich gibt es auch Grenzen der Inklusion. Laut Einstein waren nur 2 Dinge unbegrenzt: Das Universum und die menschliche Dummheit. Bei ersterem war er sich jedoch nicht sicher.

  • […] inklusionsfakten.de: Inklusion ist eine Belastung, gerade bei Kindern mit ‘Verhaltensauffälligkeiten’und Inklusion hat Grenzen” […]

  • […] Satz fällt so häufig, dass bereits 2014 auf der Seite von Inklusionsfakten dieser Eintrag zu finden […]

  • Die Differenzen entstehen daraus, dass es eine Ebene der Einstellungen, der Ziele und des Denkens gibt und dass es eine Ebene des Alltags, der knappen Rahmenbedingungen und der praktischen Ungeordnetheit gibt.
    Ein bestimmtes Maß an Belastungen führt zu Ablehnung, weil sich das belastete Individuum mit der Ablehnung von der Umwelt abgrenzt.
    Theorie und Praxis in einer Konkurrenz zu sehen, wo entweder die Praxis die Theorie widerlegt oder die Theorie die Praxis widerlegt, scheint nicht konstruktiv zu sein.

    Menschenrechte sind tatsächlich methodisch praktisch und konkret umsetzbar. Diese methodische Arbeit ist aber trotzdem Arbeit.
    In anderen Arbeitbereichen (Versicherungswesen, Elektrotechnische Branche, Bankenwesen, Hotelgewerbe usw.) kommt es auch zu Konflikten, Engpässen, vermasselten Projekten, Schwierigkeiten und es wird trotzdem weiter gearbeitet. Es werden Millionen in den Sand gesetzt für eine falsche Planung von einem Bahnhof oder Milliarden in so etwas wie Kriege investiert. Als Antwort darauf wird auch nicht Ingenieurszunft abgeschafft.
    Wieso soll denn dann nicht an Inklusion gearbeitet werden?

  • Vielleicht braucht es einfach mehr Einbezug der Familien und es muss mehr in die Vernetzung investiert werden, damit die Last verteilt und aufgefangen werden kann.

  • Ideologie vs. Realität. Wer gewinnt? Entscheidet die Politik. Zum Nachteil für alle.

  • Ja, diese Statements werden meist von Menschen gemacht, die die Inklusion, die irgendwelche realitätsfremden “Wissenschaftler” und Juristen sich ausdenken, dann umsetzen sollen. Namentlich Lehrer, Erzieher und andere Menschen in Bildungseinrichtungen. Also von den Menschen, die TATSÄCHLICH beurteilen können, ob Inklusion klappt oder nicht klappt. Im Gegensatz dazu stehen Menschen, die gern mimimi machen.
    Noch kein einziger von 4 Inklusionsforschern hat mir, selbst an meiner Uni, KONKRETE Vorschläge zu inklusiver Unterrichtsgestaltung geben können. Es kommen immer nur vages Blabla, die Aussage “Sie müssen das halt machen” und implizite Beschwerden darüber, dass ja unser ganzes Bildungssystem schlecht sei. DAS IST ABER KEINE WISSENSCHAFT.

    ES IST AUCH KEINE WISSENSCHAFT, VOM ITALIENISCHEN BILDUNGSSYSTEM, WELCHES INKLUSIV IST, AUF DAS DEUTSCHE ZU SCHLIEßEN!!! Wie undifferenziert kann man bitte sein? Wieso dürfen Inklusionsforscher sich “Forscher” nennen? Ich habe bisher niemanden kennengelernt, der in dem Bereich SINNVOLLE, RELEVANTE Forschung betrieben hätte. Stattdessen habe ich einen Haufen von Menschen kennengelernt, die die Realität nicht akzeptieren können und wollen und gern Schuldige und Verantwortliche finden wollen (natürlich niemals sie selber), aber auch keine konkreten, praktikablen Ideen haben, wie Dinge IN DER PRAXIS besser laufen könnten. Wissenschaftlich valide gearbeitet wird da auch nicht, sondern oft von Äpfeln auf Birnen geschlossen und Dinge als äquivalent angenommen, die es nicht sind.

  • Das Kind soll nicht die Schule wechseln, sondern die Probleme sollen gelöst werden… Hört sich gut an – aber wie – und von wem? Da lässt die Politik die Lehrer im Stich. Alle sollen die gleichen Bildungschancen haben und deswegen darf keiner ausgeschlossen werden. Klingt gut – heißt aber: wenn einer, oder mehrere den Unterricht stören, reduziert sich die Bildung für alle. Es würde viel bringen, wenn nicht nur mehr Fachkräfte in Schulen und Kitas wären, sondern auch die Klassen- bzw. Gruppenstärken reduziert würden. Das kostet allerdings…
    Meine Tochter ging zwei Jahre in eine Förderschule und konnte dann ohne Probleme in die 2. Klasse der Grundschule wechseln. Ohne diese Möglichkeit hätte sie den Schulstart nie so gut gemeistert. Es sollte auch zu denken geben, dass diese Schule die einzige in Bayern war, die keine einzige negative Beurteilung bekam, als damals Lehrer, Schüler und Eltern anonym befragt wurden. Keine Regelschule konnte da mithalten…

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