„Inklusion ist schön, aber bitte nicht auf Gymnasien“

Zunächst einmal wird durch die UN-Behindertenrechtskonvention klargestellt, dass Gymnasien keine “behindertenfreie” Zone sind. Dies ist menschenrechtlich nicht zulässig und auch nicht im Sinne von Anti-Diskriminierung und Inklusion. Die UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) unterscheidet nicht nach Oberschultypen. Inklusion gilt für alle Schulformen. Inklusive Bildung muss auch an Gymnasien verwirklicht werden.  Die Umsetzung von Artikel 24 der UN-BRK, der das Recht auf inklusive Bildung beinhaltet, ist Aufgabe aller Schulen und Schulformen (Artikel 24: „inclusive education system at all levels“). Der gleichberechtigte Zugang bezieht sich also auf alle Schulformen – Gymnasien inklusive. Aus der Menschenrechtsperspektive ist es nicht legitim Schülerinnen/Schüler aufgrund einer Behinderung abzulehnen (siehe auch die Diskussion um Henri: “Kostenlose Auskunft für Inklusion- und Henri-Berichterstatter”).

Der Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte, Dr. Valentin Aichele, stellt dar, dass Gymnasien sehr wohl in der Pflicht sind inklusive Angebote bereitzuhalten:

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Das Gymnasium als Schulform grundlegend zu verändern, bedarf einer gesonderten politischen Entscheidung. Das Gymnasium darf jedoch nicht von der Diskussion über Wege zur Inklusion ausgenommen werden. Es gibt genügend gute Beispiele, wie Inklusion im Gymnasium glücklich laufen kann, wenn man nur offen dafür ist. Gerichtsverfahren etwa aus Thüringen und Sachsen zeigen dagegen, dass manche Lehrer und Schulbehörden selbst bei Fällen blockieren, bei denen die Schülerin oder der Schüler das Potenzial fürs Gymnasium aufweisen” (Zeit online, Inklusion ist mehr als Integration 2014).

Viele Gymnasien haben noch Förderbedarf, vor allem was den inklusiven und zieldifferenten Unterricht angeht. Denn zieldifferentes Lernen ist im Gegensatz zum zielgleichen Lernen an Gymnasien oft nicht vorgesehen. Das heißt, solange der Gymnasiast eine Körbehinderung hat (bspw. in einem Rollstuhl sitzt) und zielgleich gelernt werden kann (also nach dem gleichen Lehrplan wie die anderen), geht das in Ordnung. Will aber ein Kind auf das Gymnasium, das die Leistung aufgrund von Lernschwierigkeiten nicht erbringen kann und man dafür zieldifferenten Unterricht anbieten müsste (so wie in der inklusiven Bildung üblich), geht das an Gymnasien nur selten. Beim zieldifferenten Unterricht lernen die Kinder individueller, teilweise auch nach unterschiedlichen Lehrplänen. Ein Kind mit Down-Syndrom würde im Matheunterricht nicht Gleichungen mit zwei Unbekannten lösen, sondern lernen mit Mengen umzugehen. Der Hochbegabte bekäme anspruchsvollere Arbeitsaufgaben. Dafür gibt es personelle Unterstützung (bspw. Sonderpädagogen). An vielen Gymnasien werden alle Schülerinnen/Schüler nach einem Lehrplan unterrichtet und so auf das Abitur vorbereitet.

Gibt es also ein grundsätzliches Problem zwischen Inklusion du der Institution Gymnasium?

Einige Bildungsforscher sehen genau das gegliederte Schulwesen als Hürde für inklusive Bildung und stellen die Systemfrage. Viele Befürworter der inklusiven Bildung (Artikel 24: „inclusive education system at all levels“) sind meistens auch für eine Schule für alle. Unser 4-gliedriges Schulsystem kennt die UNO so auch gar nicht bzw. kritisierte es der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Bildung Venor Muñoz immer wieder, da das Schulsystem extrem selektiv wirke und Kinder mit Förderbedarf, mit Migrationshintergrund oder aus Familien mit niedrigem sozialökonomischen Status diskriminiere. Kein anderes vergleichbares Land sortiert so viel aus wie Deutschland. Verursacher seien die vielen Schubladen. Dass das gegliederte Schulsystem sozial selektiv und extrem ungerecht wirkt, sagt aber nicht nur der UN-Sonderberichterstatter, sondern auch die Forschung  (PISA, IGLU, Befunde von Prof. Klaus Klemm).

Der Grund, warum die Diskussionen gerade bei der Frage nach Inklusion auf Gymnasien so hitzig sind, könnte also an unserem gegliederten Schulsystem liegen. Der Erziehungswissenschaftler Prof. Karl Dieter Schuck meint dazu:

Inklusion kann nur gelingen, wenn die Schulklassen heterogen sind, wenn die Stärkeren die Schwächeren mitziehen können. Dann profitieren alle. Wir müssen uns fragen, ob das Gymnasium nicht ein Relikt ist, eine überholte, im klassischen Denken verwurzelte Vorstellung” (Schuck bei stern.de: Schulforscher im Interview: “Das Gymnasium ist ein Relikt”)

In Deutschland sind wir noch immer vom preußischen Schulsystem geprägt, das eine Schule für Bauern, Bürger und Gelehrte kannte. Damals wurde unser separierendes System aus der Taufe gehoben. Damit haben wir bis heute zu kämpfen. Die folgerichtige Fortsetzung des Gedankens war es, Behinderte in Sonderschulen zu unterrichten. Inklusion bedeutet, diese Trennung aufzubrechen, Behinderte in die allgemeinen Schulen zu integrieren und sie dort so zu unterstützen, wie sie es brauchen” (Schuck bei stern.de: Schulforscher im Interview: “Das Gymnasium ist ein Relikt”)

Inklusionsforscher Prof. Hans Wocken ist ähnlicher Ansicht und spricht sich für eine Erhöhung der Integrationsquote aus:

 „Inklusion stellt die Systemfrage! Inklusion will das real existierende gegliederte Schulsystem komplett durch eine einzige Schule für alle ersetzen. In einer inklusiven Schullandschaft ist weder für Sonderschulen noch für Gymnasium ein legitimer Platz vorgesehen. Das ist der hohe Anspruch!                                                                           

Als gealterter Realo will ich gerne gelten lassen, dass es auch weiterhin Sonderschulen und Gymnasien gibt. Die Zielmarke inklusiver Schulpolitik wird indessen unzweideutig durch die Spitzenklasse Europas vorgegeben. Die Integrationsquote sollte bei mindestens 80 Prozent liegen” (Hans Wocken: Von der Integration zur Inklusion, S.4).

Hans Wocken kritisiert u.a. das bayerische Schulsystem, da Inklusion nur halbherzig umgesetzt werde. Inklusion sei mehr, als nur ein Zusatzprogramm. Er stellt das Schulsystem und die Aufteilung in Haupt-, Realschule und Gymnasium in Frage.

Dem real existierenden gegliederten Schulwesen werden lediglich einige ‚inklusive‘ Elemente wie Einzelintegration, Partnerklassen, Kooperationsklassen oder Schulen mit einem inklusiven Schulprofil additiv hinzugefügt, im Übrigen bleibt aber alles beim Alten. Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Sonderschule erhalten samt und sonders eine Bestandsgarantie und werden in ihrer Existenz nicht angetastet. Die Gliederungen des Schulwesens stehen unter Artenschutz, darin werden ein paar inklusive Enklaven eingebaut. Es handelt sich also nicht um einen paradigmatischen Umbau des Schulsystems, sondern das gegliederte Schulwesen Bayerns bekommt einen kleinen Anbau namens „Inklusion“. Den bekannten und tradierten Schulhäusern Bayerns wird Inklusion als additiver Annex hinzugefügt. Ein inklusives Schulsystem bedeutet nach bayerischer Lesart nichts weiter als ein gegliedertes Schulsystem plus ein bisschen Inklusion; man könnte auch sagen: Separation plus Inklusion als ornamentale Verzierung. Am Paradigma der Gliederung wird aber nicht gerüttelt – das verhüte Gott, oder genauer: der Bayerische Landtag“ (Wocken, Bayern zieht die Notbremse: Schulstruktursicherungsgesetz!, S.1-2).

Auch im folgenden Video hat Inklusionsforscher Prof. Wocken klare Worte zu den Gymnasien:

 „Alle Schulen müssen sich der Aufgabe der Inklusion annehmen – Realschulen, auch Gymnasien“ (Wocken 2011, Video). „Es wäre wirklich fatal, wenn wir ein Schulsystem hätten: Und die einen sind behindertenfrei und die anderen, da sammeln sich die Probleme. Und diese Gefahr sehe ich“ (Wocken 2011, Video).

Auch auf die Frage, wie denn Inklusion auf Gymnasien gelingen kann, wenn Schülerinnen/Schüler mit Lernschwierigkeiten in der Klasse sind, gibt es bereits Lösungsvorschläge und Best-Practice-Beispiele. Dabei ist es gar nicht das Ziel, dass alle das Abitur machen, sondern inklusive Bildung auch an Gymnasien zu verankern. Dafür sind zwei Gründe besonders wichtig: Es geht zum einen um die Wohnortnähe. Zum anderen geht darum soziale Bezüge von Kindern mit Förderbedarf zu erhalten. Wenn ein Kind mit Behinderungen viele Freundinnen/Freunde in der inklusive Grundschulklasse hat und diese alle auf das Gymnaium im Ort gehen werden, dann sollte diese Klassengemeinschaft erhalten bleiben. Übrigens: Bei den Gemeinschaftsschulen (Klasse 1 bis 10 oder 12/13) stellt sich dieses Problem gar nicht erst. So handhaben es auch andere Länder.

2006 wurde eine Integrationsklasse am Gymnasium in Bad Harzburg eingerichtet (Werner-von-Siemens-Gymnasium). Da sich die Klasse schon aus der Grundschule kannte, Freundschaften nicht auseinander gerissen werden sollten und die Lehrerinnen/Lehrer des Gymnasiums zustimmten, wurde der Versuch gestartet. Die Regel ist es dort aber nicht. Dort gab es 4 Kinder mit „geistiger“ und körperlicher Behinderung,  die gemeinsam mit 22 Kindern ohne Behinderung lernten. Auch Inklusionspäpstin Prof. Jutta Schöler, die diese Schule baraten hat, fand heraus, dass Gymnasien positive Erfahrungen mit der Aufnahme von Kindern mit Behinderung machen und von inklusiver Bildung profitieren:

 “Wir haben von den Sonderpädagogen viel gelernt, wie wir unseren Unterricht anders gestalten. Was für die Kinder mit Behinderung gut ist, vor allem das anschauliche Lernen, ist auch für alle anderen gut.“ (Schöler 2009, in: Inklusion und Gymnasium rechtliche Aspekte wissenschaftliche Erkenntnisse. Kassel, 6. Februar 2012 , Dr. Clemens Hillenbrand, Universität Oldenburg).

 

Erfahrungen sind übertragbar

Über 40 Jahre Gemeinsamer Unterricht zeigen wie zieldifferenter Unterricht funktioniert. Von diesem Wissen können auch die Gymnasien profitieren. “One size fits all” könnte also auch in Gymnasialklassen passe sein. Kinder sind nicht geistig genormt, sondern lernen unterschiedlich schnell. Der Hochbegabte soll im inklusiven Unterricht ebenso individuell gefördert werden wie bspw. Kinder mit Lernschwierigkeiten. (Siehe auch: “Wie soll denn das gehen wenn die schwachen nicht mitkommen?“).

Letztendlich zeigen uns auch die PISA-Spitzenreiterländer wie Kanada oder Finnland wie es geht. Dort besuchen alle Kinder mindestens bis zur 9. Klasse die gleiche Schule. Selektiert wird dort nicht. Und auch die Förderschulquote ist gering. In der Provinz New Brunswick in Kanada wird man nicht eine einzige Förderschule finden und auch dort gibt es Kinder mit Autismus, mit Lernschwierigkeiten und mit Verhaltensauffälligkeiten. Doch sie besuchen mit den nichtbehinderten Nachbars- und Geschwisterkindern die gleiche Schule. Und trotzdessen oder gerade deswegen belegt Kanada bei der PISA-Studie einen Spitzenplatz.

Doch wie macht Kanada das? Kanada hat viel Mühe, Geld und Kraft in ein inklusives Schulsystem gesteckt. Team-Teaching ist an der Tagesordnung. Unterstützer-Teams geben Beratung und Hilfe. Übrigens kommt der Begriff “Inclusion” im Zusammenhang mit Bildung aus Kanada. (Mehr über inklusive Bildung in Kanada bzw. New Brunswick: FAZ-Rhein-Main-Artikel: Von Kanada lernen, Reise ins gelobte Land der Inklusion, 2011).

Das gegliederte Schulwesen

Wenn es also wie in Finnland, Italien, Kanada, Dänemark auch anders geht (und das mit Erflog), warum hält Deutschland eigentlich so sehr an dem gegliederten Schulwesen fest? Die Einteilung in die 3 Schulformen (Gymnasium, Realschule, Hauptschule) entstand übrigens im 19. Jahrhundert. Ein humanistisches Gymnasium war damals für die schmale Elite gedacht – gegen Humboldts ursprüngliche Intention.

Warum entstehen so viele Debatten, wenn bspw. ein Kind mit Down-Syndrom das Gymnasium besucht? Vielleicht weil Inklusion das alte Homogenitätsdenken durcheinander bringt. Menschen schaffen sich Schubladen, weil sie Sicherheit und Orientierung bieten und weil sie denken, die Kinder würden in homogenen Lerngruppen besser lernen. Empirische Befunde zeigen, dass Kinder in heterogenen Lerngruppen bessere oder gleich gute Ergebnisse bei den Schulleistungen aufweisen (siehe auch: (Hüther: Warum macht Integration schlau?). Nebenbei werden soziale Fährigkeiten gefördert. 

Welche Auswirkungen hat inklusive Bildung eigentlich auf unser Schulsystem bzw. welche Auswirkungen soll/darf/kann/muss Inklusion auf unser Schulsystem haben? In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention steht nicht: „Schafft die Gymnasien ab.“ In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention steht auch nicht: „Schafft die Förderschulen ab.“ Und doch wird mit diesem Menschenrechtsdokument, das Deutschland 2009 ratifiziert hat, etwas ganz deutlich, was bei Theresia Degener, die selbst Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist, so ausgedrückt wird:

 “Theresia Degener formulierte diesen Eindruck in ihrer Frage, welche Auswirkungen die geplanten Modellprojekte zu inklusiver Bildung auf die Zukunft der Sonderschule haben würden, etwa deren Schließung. Sie betonte, dass die BRK einen sehr viel radikaleren Paradigmenwechsel verlange, als offenbar angenommen wird. So wie Artikel 12, 14 und 17 VN-BRK die radikale Abkehr von Stellvertretung, Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung verlange, so fordere Artikel 24 die radikale Abschaffung jeder Form von Segregation im Bildungssystem” (Bericht aus Genf, Nr.6/2013, S.5., siehe Sechster Bericht aus Genf).

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat eine klare Antwort auf die Aussage „Inklusion ist schön, aber bitte nicht auf Gymnasien”, nämlich: „Inclusive education system at all levels“ Artikel 24, UN-BRK. Der gleichberechtigte Zugang bezieht sich also auf alle Schulformen, auch auf Gymnasien.

Viele Menschen fragen in diesem Zusammenhang, warum darf ein Kind mit Down-Syndrom und Förderbedarf im Bereich „Geistige Entwicklung“ auf das Gymnasium, aber nicht jemand mit Hauptschulempfehlung? Diese Frage ist eine wichtige Frage, denn sie verweist auf den eigentlichen Kern der Diskussion, der oft ausgeblendet wird: Inklusion stellt die Systemfrage?!

Wenn es um die zieldifferente Inklusion in Gymnasien geht, lässt sich beobachten, wie stark die Zugansbeschränkungen für das Gymnaisum verteidigt werden. Manche Menschen wünschen sich, dass das Gymnasium in seiner Form beibehalten wird und keine Schüler/Schülerinnen mit Lernschwierigkeiten (bspw. mit so genannter „geistiger“ Behinderung) das Gymnasium besuchen. Andere Menschen meinen dazu:

Bei Menschen, die so sehr auf privilegierte Eintrittskarten für Gymnasien bestehen und dabei noch das Gerechtigkeitsprinzip innerhalb eines völlig ungerechten Systems anführen, könnte man fast denken, dass sie entweder selber keine Eintrittskarte bekommen haben („ich durfte nicht, deshalb sollen die anderen auch nicht“) oder sich von denen abheben wollen, die aufgrund von Behinderung wie bspw. Down-Syndrom, gar nicht die Möglichkeiten haben, die Noten zu erbringen. Dazu kommt die Angst davor, dass solche Kinder das Niveau senken und der Lernprozess der Gymnasialschüler gebremst wird. Beispiele zeigen aber, dass das nicht der Fall ist.

 oder:

 Die Bataillone gegen Inklusion beginnen sich zu formieren: das gymnasiale Bürgertum, die konservativen Parteien und Vereine, ja selbst einige Behindertenorganisationen und auch wohl der Verband Deutscher Sonderschulen.” (Prof. Hans Wocken: Besser zusammen. Von der Integration zur Inklusion.).

Anstatt Schüler mit Lernschwierigkeiten als Gefahr zu sehen, könnte man die inklusive Bildung als Chance für einen Prozess sehen. Denn Gymnasien ändern sich mit der inklusiven Bildung. Ein Gymnasien, dass bspw. mit einem Kind mit Down-Syndrom zur inklusiven Didaktik kommt, wird vielleicht auch weniger Vorbehalte gegenüber einem Schüler mit Hauptschulempfehlung haben, da auch dieser innerhalb eines inklusiven Settings gut lernen könnte. Dieser Prozess würde aber die jetzige Ordnung (Gymnasien – Sekundarschulen) über den Haufen fahren.

Und das Elternwahlrecht?

Die Elternwahlrechtsdebatten liefern Anhaltspunkte, warum sich das gegliederte Schulwesen nicht so einfach über den Haufen fahren lässt (siehe auch Gegenargumente zu: “Die Eltern könne ja wählen auf welche Schule das Kind geht”). Die Elternwahlrechtsdebatten können zeigen, warum es so schwierig ist eine Schule für alle flächendeckend Realität werden zu lassen. Denn wenn jeder/jede frei wählen könnte, welchen Sinn würden dann noch Zugangsbeschränkungen machen?

Bildungsforscher Klaus Klemm fand heraus: “Je freier die Elternwahl, desto größer die soziale Ungleichheit! (Berliner Zeitung, 15. Mai 2009, siehe Hans Wocken S.7).

Manche Menschen lehnen das Elternwahlrecht deswegen ab, da sie befürchten, „dass bei einer freien Schulwahl auch ‚ungeeignete‘ Kinder scharenweise das Gymnasium überschwemmen“ (Hans Wocken, Elternwahlrecht, S.3). Hans Wocken untersuchte die Haltungen von Parteien und Verbänden zum Elternwahlrecht (“Elternwahlrecht !? Über Dienstbarkeit und Endlichkeit des Elternwillens”). Hans Wocken meint darin:

„Die Abschaffung des Elternwahlrechts soll hier also den ‚proletarischen‘ Marsch durch die Institutionen verhindern, die dahinsiechende Hauptschule vor dem Ausbluten bewahren und das gymnasiale Bildungsprivileg für bildungsbürgerliche und besitzende Klientele absichern“ (Hans Wocken, Elternwahlrecht, S. 3).

Inklusion lässt sich wohl viel besser umsetzen, wenn es Schulen für alle gibt und kein Kind durch einen Schulwechsel Bindungsabbrüche erleben muss, weil es nicht mitkommt. Schülerinnen/Schüler hätten dann die Sicherheit Mitglied einer Klassengemeinschaft zu sein und auch zu bleiben, auch wenn Gleichungen mit zwei Unbekannten nicht gelöst werden. Wie aber die noch für viele unbekannte Inklusionsidee “Gleichungen” mit mehr Gleichberechtigung ins deutsche Schulsystem bekommt, ist fraglich. Denn Inklusion stellt die Systemfrage. Das wird durch die Diskussion der inklusiven Bildung an Gymnasien deutlich.

Gleiche Bildungschancen ©Inklusionsfakten

Praxisbeispiele zieldifferenter Inklusion am Gymnasium:

Gymnasium, die Erfahrungen mit dem gemeinsamen zieldifferenten Unterricht haben und Schülerinnen/Schüler mit Lernschwierigkeiten gemeinsam unterrichten sind bspw.:

  • das Helene-Lange-Gymnasium Dortmund hat sich folgendem Motto verpflichtet: „Als Pädagogen haben wir anzuerkennen, dass es normal ist, verschieden zu sein“ (Kanter). Auch hier lernen Schüler/Schülerinnen mit Lernschwierigkeiten gemeinsam mit Schülerinnen/Schülern ohne Förderbedarf.
  • das Mariengymnasium Jever: “Trotz vieler Vorbehalte gegen die Inklusion hat die Erfahrung am Mariengymnasium gezeigt, dass das Gymnasium gerade für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung eine gute Möglichkeit der inklusiven Beschulung darstellt, die zudem auch für Schülerinnen und Schüler ohne Unterstützungsbedarf eine Bereicherung ist” (Thementag Inklusion am Gymnasium, OFZ Oldenburg).
  • Städtisches Gymnasium Bad Segeberg. Auch an diesem Gymnasium ist zieldifferenter Unterricht nichts neues. Der Klassenlehrer einer integrativen Klasse, in der auch eine Schülerin mit Down-Syndrom lernt, meint: „Fangt einfach an und lasst euch darauf ein. Macht auch mal Fehler, das ging uns nicht anders“ (Lea ist auf dem Gymnasium willkommen, Bundesvereinigung Lebenshilfe, 2014).
  • das Kurt-Schwitters-Gymnasium in Hannover. Das Down-Syndrom stellt dort kein Hinderungsgrund dar. Schulleiter Winfried Baßmann meint, dass beide Seiten profitieren. Die integrativen Klassen seien sogar leistungsstärker (siehe auch Interview Deutschlandradio Kutur 2014 und Zeit-Artikel 2014).
  • das Phoenix-Gymnasium und Reinoldus- und Schiller -Gymnasiumin Dortmund: Auch hier werden die Schülerinnen/Schüler „zieldifferent“, also nicht mit der Zielsetzung des Abiturs, sondern mit dem Ziel, den Förderschul- oder den Hauptschulabschluss zu erreichen, gemeinsam mit den nichtbehinderten Kindern unterrichtet. Erfolgreich für alle Beteiligten.
  • das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim (NRW): “Das pädagogische Konzept der integrativen Klasse sieht ‘ein hohes Maß an Binnendifferenzierung vor’. Das bedeutet, dass die Schüler im Fachunterricht in der Regel an den gleichen Sachthemen arbeiten, es gleichzeitig aber Aufgaben auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus gibt, die die Kinder in ihrem individuellen Lerntempo erarbeiten können” (Kölner Stadtanzeiger 2014).
  • das Schalker Gymnasium in Gelsenkirchen. Auch hier lernen Schüler/Schülerinnen mit Lernschwierigkeiten gemeinsam mit Gleichaltrigen. Immer zwei Pädagogen/Pädagoginnen sind im Unterricht. Keine Spur davon, dass ein stärkerer Schüler ausgebremst oder ein schwächerer überfordert wird. Während die Schüler in Gruppenauflisten, was sich positiv aufs Senfwachstum ausgewirkt hat, ist zu erkennen, wie sich die Schüler gegenseitig helfen und Verantwortung übernehmen” (Der Westen/WAZ, 6.5.2014).
  • das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Münster. In den Inklusionsklassen gibt es (seit 2014/2015) Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf  “Lernen” (Radiobeitrag WDR über Inklusion am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, 2014).
  • An der Offenbacher Marienschule, in kirchlicher Trägerschaft, lernen auch Schülerinnen mit Förderbedarf “geistige Entwicklung” gemeinsam mit nichtbehinderten Schülerinnen (FAZ.net 2015)
  • Comenius-Gymnasium Datteln unterrichtet zieldifferent

Ein weiteres Beispiel zeigt der Bonner Schulausschuss. Hier sind sich ausnahmsweise fast alle einig. Inklusive Bildung muss auch an Gymnasien verwirklicht werden.

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