„Inklusion ist Sozialromantik“

Die Absender/-innen dieser Aussage sind anscheinend der Meinung, dass Inklusion etwas Romantisches hat, vielleicht auch etwas Unrealistisches. Vielleicht denken manche auch, dass die Sehnsucht nach inklusiven Settings zu einem sentimentalen Zustand führt. Vielleicht wird mit dieser Aussage Inklusionsbefürwortern auch vorgeworfen eine rosarote Brille aufzuhaben und mit verklärtem Blick eine soziale Utopie herbeizusehnen.

Natürlich können Menschenrechte etwas Romantisches haben, bspw. wenn Menschenrechte dazu führen, dass zwei Menschen sich lieben dürfen so wie sie sind, unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Religion/Weltanschauung, Hautfarbe usw.  In erster Linie dienen Menschenrechte aber der Antidiskriminierung und dem Schutz. Sie sollen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe, Gerechtigkeit und Freiheit garantieren.

Erst einmal setzt die UN-Behindertenrechtskonvention auf die soziale Inklusion, „die ausdrücklich vom Postulat individueller Autonomie her gedacht und von dorther von vornherein als eine freiheitliche Inklusion definiert wird“ (Heiner Bielefeldt, S.16: Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention. Essay No. 5. Berlin: Deutsches Instiut für Menschenrechte. 3. Auflage, 2009, Online im Internet).

Frei und unabhängig zu sein, kann natürlich aus etwas Romantisches haben. Hauptsächlich sind das aber Zustände, die wir in einer Demokratie anstreben. Und dafür braucht es soziale Inklusion plus Unabhängigkeit.

Ohne soziale Inklusion kann Autonomie praktisch nicht gelebt werden, und ohne Autonomie nimmt soziale Inklusion fast zwangsläufig Züge von Bevormundung an
(Heiner Bielefeldt, S.15: Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention. Essay No. 5. Berlin: Deutsches Instiut für Menschenrechte. 3. Auflage, 2009, S. 11. Online im Internet).

Inklusion fördert also auch die Unabhängigkeit. Zum Beispiel kann ein Rollstuhlfahrer in einer inklusiven Gesellschaft frei entscheiden, ob er zum Mittagessen zum „Italiener“ um die Ecke, in die Dönerbude oder in ein vier-Sterne-Restaurant geht, da alle Gastronomiebetriebe selbstverständlich barrierefrei sind und über ein barrierefreies WC verfügen. Eine Frau mit Lernschwierigkeiten kann jeden beliebigen Volkshochschulkurs besuchen, da ihr die ggf. benötigte Unterstützung gestellt wird. Die Eltern eines Kindes mit Behinderungen können überlegen, ob ihr vielfach begabtes Kind auf eine musikbetonte Schule, auf eine sprachbetonte Schule oder lieber auf eine Schule mit dem Schwerpunkt in Naturwissenschaften gehen soll. Diese Wahlmöglichkeiten haben die Eltern, da selbstverständlich alle Schulen Kinder mit Behinderungen aufnehmen, barrierefrei sind und über genügend personelle und räumliche Ressourcen für den inklusiven Unterricht verfügen.

inklusion ist geil

In einer inklusiven Gesellschaft ist die gleichberechtigte Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang für alle Menschen sichergestellt. Autonomie und Unabhängigkeit bleiben gewahrt, wenn die gesellschaftlichen Angebote auf die Bedürfnisse der vielfältigen Menschen eingestellt sind. Inklusion als Menschenrecht heißt nicht, dass alle Menschen teilnehmen müssen, sondern es fördert Unabhängigkeit und Wahlmöglichkeiten. In einer inklusiven Gesellschaft kann sich jede/r entscheiden: Sitze ich zu Hause und mampfe gemütlich Chips auf dem Sofa oder gehe ich in den inklusiven Golfclub, der selbstverständlich barrierefrei ist und Menschen mit wenig oder gar keinen Einkommen, durch Förderung subventioniert, die Teilnahme am Golfkurs und am Golfclubleben mit allem drum und dran ermöglicht. Vielleicht hat das wirklich etwas Romantisches. Andrerseits ist es wiederum extrem unromantisch, wenn immer wieder die gleichen Leute unter sich sind und dadurch wenige Kontakte zu anderen Menschen, die anders sind als man selbst, entstehen können. Das fördert eher soziale Kälte, Ignoranz und Vorurteile. Bestimmte Bereiche sind als so schädlich erkannt worden, dass sie schon längst hätten abgeschafft werden müssen. So sind Förderschulen total unromantisch. Denn:

Alle Studien zum Lernerfolg zeigen, dass die Mehrheit der behinderten Kinder in der Regelschule größere Fortschritte macht als in der Förderschule – und öfter einen Schulabschluss erreicht, der berufliche Perspektiven eröffnet” (Prof. Klaus Klemm 2014, Südwest Presse).

(Siehe auch: Gegenargumente zu der Aussage “Schüler/Schülerinnen mit Behinderung lernen besser an einer Förderschule”). Sowohl entwicklungspsychologisch als auch vom Lernerfolg her schadet die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen eher, als dass sie fördert. Brigitte Schumann zeigt in ihrer Arbeit (“Ich schäme mich ja so!” Die Sonderschule für Lernbehinderte als “Schonraumfalle”), dass eine institutionelle Beschädigung stattfindet. Sie hat empirisch ausgearbeitet, dass die Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes der Förderschüler/-innen der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen verhindert wird. Die Scham über den Ausschluss aus dem Regelschulsystem und der stigmabehafteten Sonderschulstatus haben negative Folgen für die Entwicklung des Selbstkonzeptes. So wird auch die Würde der Förderschüler/-innen verletzt (siehe auch: Gegenargumente zu „Die Förderschule für Lernbehinderte ist sinnvoll“).

Inklusion ist also keine Sozialromantik, sondern eine realistische, konkrete und menschliche Praxis zur Demokratisierung und Förderung von Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie Förderschulen, die ja gar nicht fördern, haben negative Folgen für Förderschüler/-innen mit Behinderungen selbst und für die gesamte Gesellschaft. Behinderung ist kein individuelles Problem oder eine Krankheit. Behinderung entsteht durch Barrieren. Behinderung entsteht zu großen Teilen durch soziale Faktoren, weil Treppenstufen, schwere Sprache, Ungleichbehandlung und Vorurteile Teilhabe ver- oder auch behindern. Inklusion ist eine Win-Win-Situation für alle, die selbstverständlich nicht immer konfliktfrei verläuft. Inklusion ist aber keine utopische Sozialromantik. Wird Inklusion als diese abgetan, werden Diskriminierungen als akzeptierende Normalität wahrgenommen. Es entsteht die Botschaft, dass ausgrenzendes Verhalten, egal ob von Menschen oder Institutionen ausgehend, in Ordnung ist. Inklusion und inklusive Prozesse reagieren auf Ausgrenzungstendenzen. Inklusion ist dabei kein Teilaspekt, sondern ein ganzheitlicher Ansatz für gleichberechtigte Teilhabe und fördert die Fähigkeit mit Unterschieden umzugehen. Das kann am besten in inklusiven Settings verwirklicht werden. Förderschulen trennen die Kinder unnötig, sie fördern ja nicht, und machen ein Aufeinanderzugehen später umso schwieriger. Daher müssen gut ausgestattete inklusive Schulen flächendeckend gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

 

3 Kommentare

  • Ich liebe Sozialromantik! Wer nach Lesen dieses sehr guten Artikels nicht zum Sozialromantiker wird ist selbst schuld (oder kein Mensch) …

  • Ich hätte da zwei neue Argumente für Ihre Liste möglicher Einwände. Es lautet: “Inklusion verstößt gegen Art. 3 Grundgesetz” sowie “Inklusion ist Sozialismus in Extremform.”

    Ihre Argumentation läuft doch stets auf folgendes hinaus: auch ein Behinderter hat dieselben Rechte auf “Teilhabe” wie ein Nicht-Behinderter. Zum Beispiel auf den Besuch eines Gymnasiums.
    Was aber ist mit seinem Nachbarskind, das nicht geistig behindert ist, sondern schlicht und ergreifend unbegabt? Es wird kein Gymnasium besuchen dürfen, es wird nicht studieren dürfen! Ist dieses Kind selber schuld an seiner Unbegabung? Wo auch immer die (imaginäre) Grenze zwischen “Normalität” und “Behinderung” liegen mag: wenn Behinderung zu Privilegien führt, dann wird derjenige benachteiligt, der sich diesseits der Grenze befindet.

    Vermutlich antworten Sie: deswegen ist ja das gegliederte Schulsystem generell menschenrechtswidrig. Aber man muss den Gedanken nur weiterführen, um zu erkennen, dass umgekehrt ein Schuh daraus wird. Denn warum sollen nur minderjährige Behinderte Anspruch auf Inklusion haben! Zu Ende gedacht müsste man auch an den Hochschulen Behinderte zulassen, sagen wir mal: im Medizinstudium oder bei den Juristen (“inclusive education system at all levels”). Firmen müssten Behinderte “ausbilden”. Und um wirklich inkludiert zu sein, müsste man diesen Behinderten auch einen Abschluss ermöglichen und sie anschließend in ihrem “erlernten” Beruf arbeiten lassen… denn was bitte ist weniger inklusiv als eine Behindertenwerkstatt?

    Fußballvereine müssten Behinderte in ihre Mannschaften und ihr Training integrieren, jedenfalls wenn sie als gemeinnützig anerkannt werden wollen oder gar öffentlich gefördert werden. Gilt natürlich für alle Arten von Behinderung: Verhaltensauffällige (sportliches Verhalten kann man nicht von jedem erwarten), Rollstuhlfaher, geistig Behinderte – und wenn sie zehnmal das eigene Tor mit dem des Gegners verwechseln.

    Wenn “Behinderung” Anspruch auf Teilhabe an Tätigkeiten gibt, die irgendwelche Qualitäten voraussetzen, dann führt das zu Ende gedacht in eine extreme Form des Sozialismus – extrem deswegen, weil selbst bei Marx die Teilhabe nur den materiellen Aspekt betraf. Selbst Marx hätte keinen geistig Behinderten zum Ingenieuer gemacht. Er hätte ihn “nur” wie einen bezahlt.

    Irgendwann kommt der Punkt, wo Inklusion auf dem Rücken der “Normalen” ausgetragen wird – oder der Behinderte halt dann doch mit den Folgen seiner Behinderung leben muss. Im Einzelfall kann man diesen Punkt weit hinausschieben, in der Breite scheitert es nicht nur am finanziellen Aufwand, sondern auch daran, dass inklusiver Unterricht höchst anspruchsvoll ist und hervorragende Lehrerpersönlichkeiten voraussetzt, die – wie alle hervorragenden Persönlichkeiten – selten sind.

    Übrigens ist Behinderung nicht mal sauber definierbar. Jeder Mensch ist behindert verglichen mit einem anderen, der z.B. klüger, mutiger, stärker, disziplinierter oder schöner ist. Das hat Konsequenzen – aber ausgerechnet in den extremen Fällen will Inklusion diese verweigern. Doch ja, das ist Sozialromantik.

    Und ganz nebenbei lädt das ganze Konzept auch noch zum Mißbrauch ein. Wir erwarten von jedem Menschen, dass er sich anständig benimmt – wer sich aber hinreichend schwer und penetrant danebenbenimmt, der wird als “verhaltensauffällig” durchgehen und soll sich dadurch, am besten unabhängig von seiner Auffassungsgabe, Anspruch auf einen Platz am Gymnasium verschaffen. Sehr gerecht, das.

  • Sehr geehrte Frau Reimann,

    sie schreiben – und zwar durchaus zu meiner Erheiterung:

    “In einer inklusiven Gesellschaft kann sich jede/r entscheiden: Sitze ich zu Hause und mampfe gemütlich Chips auf dem Sofa oder gehe ich in den inklusiven Golfclub, der selbstverständlich barrierefrei ist und Menschen mit wenig oder gar keinen Einkommen, durch Förderung subventioniert, die Teilnahme am Golfkurs und am Golfclubleben mit allem drum und dran ermöglicht.”

    Ich frage:

    “Wie sollte die Sache eigentlich geregelt werden, wenn der so total inkludierte Mensch aufgrund körperlicher Einschränkungen gar nicht Golf spielen kann? Bleiben ihm dann nur noch die Chips?”

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