“Es war einmal eine Zeit,
da kostete ein Stern auf der Brust das Leben.
Es war einmal ein Land,
da durften Weiß und Schwarz nicht heiraten.
Es war einmal eine Stadt,
da lief eine Mauer mitten durch.
Es war einmal eine Universität,
an der Frauen nicht studieren durften.
Es war einmal eine Schule,
die keine behinderten Kinder aufnahm.
Können Sie sich das heute noch vorstellen?“
(aus: „betrifft: integration“ Wien, in: Heimlich, Ulrich: Integrative Didaktik. Eine Einführung. Stuttgart: Kohlhammer, 2003, S.195.)
Schulen sind Orte, an denen Kinder sich entwickeln können. Alle Kinder sollen an der “Regelschule” lernen und spielen können. In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es:
- Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integrativen [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (…).
- Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.
Schulen sollen Kinder mit Behinderung ganz selbstverständlich aufnehmen können. Die notwendige Unterstützung muss gewährleistet werden. Deutschland hat sich verpflichtet ein inklsuives Schusystem aufzubauen. Auch sehr kleine Schulen in ländlichen Gegenden zeigen, dass Kinder mit Behinderung am Unterricht teilnehmen können. So bleiben dem Kind kilometerlange Fahrwege erspart und es kann mit den Nachbarskinder in eine Schule gehen. Inklusiver Unterricht ist auch auf Inseln möglich und hoffentlich bald flächendeckend (siehe auch Rügener Inklusionsmodell). Gymnasien sowie Berufsschulen und weitere Schultypen sollen Schülerinnen/Schüler mit Behinderung aufnehmen. Inklusion endet nicht nach der Grundschule. Behinderung darf kein Ausschlussgrund sein das Gymnasium oder weiterführende Schulen zu besuchen. Gerade an Gymnasien ist die Sorge groß, dass ein Mitschüler mit Autismus anfängt den Unterricht mit seinen permanenten Fragen zur Erdumdrehung zu stören. Studien zeigen aber, dass nichtbehinderte Kinder sind gleich gute Leistungen erzielen wie Schüler in Klassen ohne Gemeinsamen Unterricht, in einigen Studien erreichen sie sogar bessere Leistungen als in nichtintegrativen Klassen (Feyerer 1998; Preuss-Lausitz 2009; Wocken 1999). Auch besonders begabte Kinder mit einem IQ größer als 117 werden in ihrer kognitiven Entwicklung nicht behindert und in ihren sozialen Kompetenzen zusätzlich gefördert (Bless/Klaghofer 1991; Feyerer 1998). Hirnforscher Hüther meint sogar, dass der Gemeinsame Untericht schlau macht, da die Kinder komplexerer Lernangebote haben und der inklusive Unterricht anregend und abwechslungsreicher ist. Leider ist die Methode “Eine Größe für alle” immer noch die favorisierte Art den Unterricht an vielen Gymnasien. Wer nicht mitkommt, der muss gehen (Probehalbjahr). Wie passt denn jetzt die Inklusion rein? Es gibt bereits Gymnasien, die innerhalb des nicht inklusive Systems versuchen, die Schüler/-innen mit Unterstützungsbedarf aufnehmen (siehe hier). Inklusive Didaktik ist hier das Stichwort. Doch nach wie vor findet zu wenig individualisiertes Lernen statt.
“In Deutschlands Schulen werden Kinder unterrichtet, als ob die Natur sie geistig genormt hätte. Wir teilen die Kinder im Alter von zehn Jahren in drei (bzw. mit den Förderschulen vier) Güteklassen ein und geben uns der Illusion hin, fortan homogene Lerngruppen zu unterrichten. Diese Art der Rasenmäher-Pädagogik verschwendet die individuellen Begabungen und hat uns die desaströsen Ergebnisse der PISA-Studien beschert…Deutschland leistet sich ein Schulsystem, das den überkommenen Bildungsvorstellungen einer ständischen Gesellschaft angepasst ist. Das „dreigliedrige” Schulsystem formt schon aus Schülern Angehörige getrennter sozialer Schichten, die fortan nur noch unter Ihresgleichen verkehren” (mittendrin e.V., eine Schule für Alle 2008, S.315).
Ebenso wie alle Schulen Kinder mit Behinderung aufnehmen können, sollten alle Schulen auch Lehrerinnen/Lehrer, Hausmeisterinnen/Hausmeister, Erzieherinnen/Erzieher usw. mit Behinderung anstellen. Für manche Schülerinnen/Schüler mit bestimmten Behinderungen gibt es Schwerpunktschulen, die über spezifische Materialien und Raumaustattungen verfügen (bspw. Teppichböden für schwerhörige Menschen).
Wenn Schulen die Gesellschaft widerspiegeln sollen, dann gehört das Vielfaltsmerkmal “Behinderung” zur Schule dazu. „Eine Schule ohne Kinder mit besonderem Förderbedarf ist keine ´normale` Schule“ (Jutta Schöler). Eine inklusive Gesellschaft ist ohne ein inklusives Bildungssystem nicht möglich. Trennende Systeme schaffen trennede Vorstellungen.
„Nach der vernichtenden Praxis des Nationalsozialismus wurde in Ost wie in West ein breites Fördersystem für Kinder und Jugendliche mit Behinderung aufgebaut – ein System, das mit relativ guten Ressourcen ausgestattet wurde, um die Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Nicht bedacht wurde allerdings, was es bedeutet, dass die Eingliederung ausgerechnet auf dem Weg der Aussonderung, der Bildung und Erziehung von Kindern in Sondereinrichtungen gelingen sollte – ein Vorhaben, das eigentlich eine Quadratur des Kreises ist. Ausgerechnet die Förderung in getrennten Lebenswelten sollte für die gesellschaftliche Eingliederung sorgen“ (Maria Kron 2006, S.6. Gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder – verschiedene Wege in Europa).
Ein Kommentar
Schon wäre es, aber leider bekomme ich von dem Gymnasium meines Sohnes immer nur zu hören, sie wären ja keine Inklusionsschule.
Mein Sohn hatte ein schwers Schädel Hirn Trauma mit Gehirnbluten in der 4 Klasse. seit dem zeigt er leichte ADHS symtone, und vor allem Graphomotorische / Feinmotorische Schwierigkeiten. Zusätzlich ist er Legastheniker (leider von mir vererbt) und hat einen IQ von 133 und nur ganz leichte Autistische Züge.
Trotz 50% fehlen in der 4 Klasse ist er auf dem Gymnasium super mitgekommen.
Mathe, Englisch, Bio 1
Kunst und Deutsch natürlich nur eine 3,
Rest duchgängig 2. Alles ohne Lernen, dazu ist er zu faul.
Aber seinen Nachteilsausgleich, Das er mehr Zeit bekommt, oder weniger schriftliche Aufgaben, da es für Ihn zu Anstrengend ist
Mit der Hand zu schreiben, oder das die Rechtschreibfehler nicht anerkannt werden finden die total unrealistisch. Man müsste ja mit der Hand schreiben können, und Abi könnte er ja sowieso nicht wirklich machen als Legastheniker. ??????
Am besten war dann der Vorschlag am Lesewettbewerb teilzunehmen…. Ähhhhhh er ist Legastheniker? natürlich kann er lesen, er verschlingt wöchentlich 1-2 Bücher, und auch sein Leseverständnis ist außergewöhnlich gut. Das haben wir auch 2,5 Jahre täglich 1Std. Geübt. Aber anhören kann man es sich nicht!!!!! Er wurde und wird Ausgelacht beim Laut vorlesen.
Leider wohnen wir sehr ländlich und ein anderes Gymnasium ist fast 40 km entfernt.
Schön wäre es – aber leider ist Inklusion bei Gymnasien wohl nicht üblich. Und wer nicht schreiben kann ist halt doof selbst als Hochgegabter.