Ja, „was sollen wir trinken?“ ist eine berechtigte Frage, wenn die UN-Behindertenrechtskonvention sieben Jahre alt wird. Sie ist das jüngste, umfangreiche Menschenrechtsdokument, welches die allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf die Situation von Menschen mit Behinderung abgestimmt und konkretisiert ist. Sie ist also keine Spezialkonvention, sondern listet einfach noch mal auf, welche Rechte Menschen mit Behinderungen zustehen, damit Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit auch für sie umgesetzt werden. Das ist nämlich weltweit noch eine große Baustelle.
Die nächste Frage, die sich stellt lautet: Wo sollen wir feiern? Denn der Vertragsstaat Deutschland weist so erheblich Mängel bei der Umsetzung auf, dass es für ein reiches Land wie die Bundesrepublik ziemlich peinlich wäre, hier die Sektkorken knallen zu lassen. Erst letztes Jahr hat der zuständige UN-Fachausschuss (CRPD) geprüft, wie weit Deutschland mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich ist und sich sehr besorgt gezeigt. Auch im Bereich der inklusiven Beschulung, also dem Recht gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern ein und die selbe Schule zu besuchen und die gleiche Qualität von Bildung zu erhalten, hat sich viel zu wenig getan. Eine ausreichende Unterstützung für die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderungen im inklusiven Unterricht fehlt, obwohl es ein Menschenrecht darauf gibt. Die Sorgen der UNO sind also gut nachvollziehbar. Wenn man sich das großes Entwicklungspotential, das Bruttoinlandprodukt, die Bildungsmöglichkeiten, die medizinische Versorgung und die vielen klugen Köpfe in diesem Land vor Augen führt, darf man sich zurecht fragen, warum Perlen vor die Säue geschmissen werden. Anders ausgedrückt: Theoretisch wäre ganz viel möglich. Man könnte das kostspielige, trennende, stark selektierende, entwicklungshemmende (siehe hier und hier und hier) Förderschulsystem ganz im Sinne der Menschenrechte abbauen und ein inklusives Bildungssystem aufbauen. Geld ist da. Know-How ist vorhanden. Und Menschen, die Menschenrecht umsetzen wollen, gibt es auch genug. Potential verschenkt? Ja, so könnte man es nennen.
Doch was ist passiert? Nicht viel könnte man meinen. Nachdem im Nationalsozialismus Menschen mit Behinderungen konsequent ermordet wurden, begann man in den 60er Jahren damit ein ausdifferenziertes Sonderschulwesen aufzubauen. Für jedes „Defizit“ die passende Schublade. Man glaubte, dass man ausgerechnet auf dem Weg der Aussonderung Integration erreichen könnte – ein Trugschluss. Menschen mit Behinderungen lebten fortan in Sonderwelten – Kontaktmöglichkeiten zu nichtbehinderten Menschen gab es so gut wie nicht. Doch bereits 1975 unternahmen erste Grundschulen den Versuch alle Kinder gemeinsam zu unterrichten. Die Versuche wurden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Resultate und Erfahrungen waren durchweg positiv. Die Idee der Integration war geboren. Doch so richtig entwickeln konnte sie sich nicht, zu groß waren die Widerstände und der Glaube daran, Kinder mit Behinderungen könnten besser unter „ihresgleichen“ lernen. Ein Glaube, der bis heute stark in der Bildungsdebatte verankert ist. So stark, dass selbst eine Menschenrechtskonvention nur wenig dran rütteln kann. Und obwohl es diverse Studien gibt, die den Erfolg von der gemeinsamen Beschulung für alle Beteiligten belegen, wird inklusive Bildung nicht wirklich konsequent umgesetzt. Zwar wurde schon so einiges auf den Weg gebracht (hier zeigen sich von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede), doch ein wirkliches Vorankommen ist auch nach sieben Jahren nicht sichtbar.
Wir brauchen uns mit dem Kaltstellen der Sektflaschen also nicht zu beeilen und auch das Partybuffet muss nicht bestellt werden. Deutschland hinkt mit der Entwicklung inklusiver Bildung auch im internationalen Vergleich sehr hinterher. Selbst die UNO schüttelt den Kopf und arbeitet an einer Konkretisierung des Artikels 24 – dem Recht auf inklusive Bildung (“Draft General Comment on Article 24”), damit auch Staaten wie Deutschland begreifen, dass es so nicht weitergehen kann. Noch immer besucht der Großteil der Kinder mit Behinderungen die Förderschule. Noch immer fehlt es an inklusiven Schulen an kompetenten Personal, Räumlichkeiten und Material. Noch immer sind die Vorbehalte und Vorurteile in Hinblick auf inklusive Bildung groß. Den DJ und die Partyhits können wir uns aufsparen. Was sollen wir trinken? Vielleicht einen Beruhigungstee.
Sieben Jahre wird die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2016 in Deutschland alt. Herzlichen Glückwunsch. So richtige Feierlaune will aber nicht aufkommen. Vielleicht können wir zum achten Geburtstag den Champagner öffnen – wünschenswert wäre es – nicht wegen einer Konvention, sondern damit alle Kinder in diesem Land die Chance erhalten Inklusion zu erleben. Für sie wäre die gleichberechtigte Teilhabe dann gelebte Realität und Vielfalt der Normalfall. Dafür brauchen wir flächendeckend gute inklusive Bildung. Denn ohne inklusive Bildung – keine inklusive Gesellschaft.
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