Gegenfrage: Was unterzeichnet Deutschland UN-Konventionen und ist Mitglied der UNO? Die UNO hat mehrmals festgestellt, wie chancenungleich das deutsche Schulsystem ist.
“Die Aufregung war groß, als der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, am 1. März 2007 seinen Bericht über Deutschland vorlegte. Vor dem Menschenrechtsrat in Genf bekam die Bundesrepublik Deutschland bescheinigt, dass ihr Bildungssystem die Aussonderung von Kindern aus sozial schwachen und aus Migrantenfamilien sowie von behinderten Kindern befördere. In keinem anderen Industrieland ist der Zusammenhang zwischen sozialem Status und Bildungsabschluss so deutlich wie hierzulande” (Eine Schule für alle, Blauer Brief von der UN).
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung verpflichtet, niemand wegen einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen und ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Deutschland muss in einem Staatenbericht darlegen, ob die Hausaufgaben in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemacht wurden. Und weil ja die Selbstkritik oft schwierig ist, gab es gleich zwei weitere Berichte, die dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-CRPD) zugeleitet wurden (Bericht der Bericht der Zivilgesellschaft BRK-Allianz, Parallelbericht der Monitoring-Stelle). Im Rahmen eines Staatenberichtsüberprüfungsverfahren hat im März 2015 der entsprechende Fachausschuss der UNO den Umsetzungsstand geprüft und beurteilt. Aussagen von Mitgliedern des UN-Fachausschusses wie “es gibt große Sorgen zur Implementierung des Artikels 24 in ihrem Land” oder “es scheint, dass prioritär in Förderschulen investiert wird – zu Lasten der inklusiven Bildung“ verdeutlichen die unzureichende Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung in Deutschland. Die Kritik des UN-Fachausschusses kommt auch in den abschließenden Bemerkungen der Staatenberichtsprüfung zum Ausdruck.
Deutschland hat die “UN-Behindertenkonvention” freiwillig unterzeichnet. Damit Menschenrechte nicht nur auf dem Papier gültig sind, sondern auch umgesetzt werden, sind regelmäßige Prüfungen und Beobachtungen des Umsetzungsprozesses wichtig. “Einmischen” und prüfen, ob Menschenrechtsverletzungen begangen werden, gehört zu den wichtigen Kernkompetenzen der UNO. Ansonsten entsteht die Botschaft, dass Diskriminierungen in Ordnung sind.
Mehr Infos dazu:
Brief an den UN-Fachausschuss: Artikel 24 ist klar, aber für manche nicht klar genug. Deshalb dieser Brief.
Inklusion in der Schule – noch viel Bewusstseinsbildung nötig: Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention zielt darauf, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Auch im Bereich der Bildung braucht es mehr Aufklärung.
6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Geburstagsparty fällt ins Wasser: Achtung Ausladung. Sechs Jahre haben nicht ausgereicht, um das in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Ziel inklusiver Bildung zu erreichen.
5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Keine Eins Plus für die Bildungspolitik: Ein Kommentar zum fünfjährigen Bestehen der UN-Behindertenrechtskonvention und Artikel 24 in Deutschland.
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