Die inklusive Perspektive im Leitantrag der CDU NRW ist ausbaufähig

12 Gründe, warum der Leitantrag der CDU NRW Entwicklungsbedarf in Sachen inklusiver Bildung hat. Es geht um Menschenrechte, genauer gesagt um die UN-Behindertenrechtskonvention, noch genauer gesagt um Artikel 24: Das Recht auf inklusive Bildung.

Erst mal das Positive: Die CDU NRW sagt: “Wir stehen zur schulischen Inklusion”. Sollte eine klare Werteorientierung Richtung Inklusion gehen, so ist das begüßenswert. Gerade das Recht auf inklusive Bildung ist für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft essenziell.

Die CDU NRW findet also Inklusion wichtig und will, dass Förderschulen erhalten bleiben und inklusive Schulen besser ausgestattet werden (siehe Leitantrag CDU NRW 2015, S 52). Gut, doch selbst wenn die CDU NRW ein paar Milliarden mehr in die Doppelstruktur mit fairer Ausstattung auf beiden Seiten investieren möchte (wovon im Leitantrag übrigens keine Rede ist), bleibt noch der Aspekt des Inklusionsrechts des Kindes, dem mit der Beibehaltung der jetzigen Förderschullandschaft nicht gedient ist. Um inklusive Bildung umzusetzen, muss man bereit sein Förderschulen auch zu schließen. Ausschließlich auf das Elternwahlrecht zu setzen, kann man gut finden, birgt aber auch Gefahren. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine klare Positionierung zum Ausbau eines inklusiven Schulsystems.

Es gab eine Zeit, da wurden Kinder gegen den Willen der Eltern auf Sonderschulen abgeschoben. Sie durften keine allgemeine Schule besuchen. Damals setzte sich keiner wirksam dafür ein, dass die Eltern das Recht bekommen, ihr Kind inklusiv zu beschulen. Niemand machte sich für ein Elternwahlrecht stark. Letztendlich schafften die Eltern den Durchbruch und es kam in einigen Ländern zu Schulversuchen (erstmalig in Berlin 1975). Nur sehr langsam und zäh und schon gar nicht flächendeckend entwickelten sich Angebote des Gemeinsamen Unterrichts (mehr dazu hier).

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist nun, seit 2009, ein für allemal geklärt: Kinder haben ein Inklusionsrecht. Die UNO ist der Meinung, dass inklusive Bildung nur in einem inklusiven Bildungssystem umgesetzt werden kann. Deutschland ist Schlusslicht (gemeinsam mit Belgien) was die Inklusion im Bildungsbereich in Europa angeht. 72% aller Kinder mit Förderbedarf besuchen die Förderschule (mit erheblichen Unterschieden in den Ländern). Damit sinken ihre Bildungs- und Teilhabechancen.

Inklusive Bildung ist keine rote-grüne Ideologie. Keine Gleichmacherei. Keine Sozialromantik. Keine Kindeswohlgefährdung. Keine Kuschelpädagogik und keine Illusion. Diverse Studien haben nachgewiesen, dass Kinder mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht

• mehr lernen
• erfolgreicher sind
• besser abschneiden als vergleichbare Schüler an Förderschulen
• weniger von Stigmatisierung betroffen sind
• durch die lernreiche Umgebung eher in der Lage sind einen Schulabschluss zu erreichen
• ein positiveres Selbstkonzept entwickeln
• bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben

(Nachzulesen u.a. hier: Forschungsergebnisse_GU und hier).

Yes we can orange ©Inklusionsfakten

Doch es geht nicht nur um bessere Leistung. Es geht vor allem um ein Menschenrecht. Im März 2015 prüfte der UN-Fachausschuss in Genf, wie Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit der Konkretisierung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen dasteht. Der UN-Ausschuss äußerte seine Bedenken:

Es gibt große Sorgen zur Implementierung des Artikels 24 in ihrem Land.“

Diese Sorge ist berechtigt. Daher habe ich mich sehr gewundert als ich den Leitantrag des Landesvorstands an den 37. Landesparteitag las. Dieser Leitantrag trägt den Titel: „Aufstieg, Sicherheit, Perspektive – Das Nordrhein-Westfalen-Programm – Grundsätze der CDU Nordrhein-Westfalen“. Das kingt erst einmal gut. Der Begriff „Perspektive“ passt zudem hervorragend, wenn man die vom UN-Ausschuss formulierten Abschließenden Bemerkungen betrachtet. Für die Mitglieder des UN-Ausschusses ist es höchste Zeit, dass Deutschland mit erhöhtem Tempo inklusive Strukturen schafft. Gegen eine inklusive Perspektive kann ja wohl niemand etwas haben. Aber Moment mal? Ich lese die Seite 52 des Leitantrages der CDU NRW. Dort steht:

“...Wir sind der Auffassung, dass viele Kinder und Jugendlichen erfolgreich an Regelschulen lernen können. Für andere Kinder und Jugendliche bieten hingegen die speziellen Möglichkeiten der Förderschule die besseren Voraussetzungen. Daher wollen wir Eltern nach individueller Beratung in die Lage versetzen, zu entscheiden, wo ihr behindertes Kind am besten gefördert wird: in einer Regelschule oder in einer Förderschule. In Nordrhein-Westfalen sollen deshalb die Eltern jedes Kindes, das sonderpädagogische Förderung benötigt, neben dem Rechtsanspruch auf inklusiven Unterreicht in Regelschulen auch einen Rechtsanspruch auf Beschulung ihres Kinders in einer Förderschule in zumutbarer Nähe erhalten. Um wirkliche Wahlfreiheit gewährleisten zu können, müssen die Regelschulen den Anforderungen des inklusiven Unterrichts entsprechend ausgestattet werden. Wir werden zudem alle Anstrengungen unternehmen, um den hierzu befähigten behinderten Jugendlichen auch eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen.”

Eltern entscheiden lassen klingt erst mal sehr schön. Aber die Sache hat gleich mehrere Haken. Zu den Fragen, wie und ob das Elternwahlrecht tatsächlich umgesetzt werden kann und ob es nicht eher Ungerechtigkeiten fördert, so wie Bildungsforscher herausfanden, geht Hans Wocken in seinem Text „Elternwahlrecht !? Über Dienstbarkeit und Endlichkeit des Elternwillens“ ein. Im Folgenden werden 12 Gründe genannt, warum eine genaurere Überprüfung des Leitantrages zum Thema inklusive Bildung und eine konkretere Positionierung wichtig wäre.

1.Das Recht auf Inklusion ist ein Recht der Person mit Behinderung. Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge den Leitgedanken der Inklusion zu beachten und ggf. zu erklären, warum sie keine inklusiven Bildungsangebote wahrnehmen. Die Elternberatung, von welcher Seite auch immer, muss einbeziehen, Eltern das Recht auf inklusive Bildung vorzustellen und die Eltern hinsichtlich ihrer Gewährsfunktion aufzuklären” (Monitoring-Stelle/DIMR 2011, S.14).

2. Der UN-Fachausschuss kritisiert die gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Er fordert den Ausbau inklusiver Strukturen im Bildungssystems und legt Deutschland „zudem nahe, die Zahl der Sonderschulen deutlich zu verringern, behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam zu beschulen“ (Pressemitteilung Monitoring-Stelle 04.05.2015).

3. Obwohl immer mehr Kinder mit Förderbedarf die allgemeine Schule besuchen, geht die Anzahl der Kinder an den Förderschulen nicht zurück. Die Umsetzung der inklusiven Bildung verläuft losgelöst vom Sonderschulwesen. Das Problem ist der Erhalt der Förderschulen. Denn dieser Erhalt bindet wichtige finanzielle und personelle Ressourcen, die dringend für die Inklusion in Regelschulen benötigt werden, so der Datenreport Update Inklusion der Bertelsmann Stiftung (2014, S.3).

4. Auch die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte meint: „Das Festhalten an einer Doppelstruktur behindert den im Vertragsstaat erforderlichen Transformationsprozess, in dessen Zuge die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule verlagert werden könnten“ (Parallelbericht 2015, S.27).

5.Wer auch immer Sonderschulen wünscht und legitimieren will, möge andere Wege beschreiten als sich ausgerechnet auf die Behindertenrechtskonvention zu beziehen, die eindeutig und ohne allen Zweifel das Recht behinderter Kinder auf Inklusion als ihr persönliches Recht favorisiert und die Eltern verpflichtet, dieses Recht der Kinder treuhänderisch wahrzunehmen“ (Hans Wocken 2014, S.5-6).

6.Ein völlig freischwebendes Elternwahlrecht ist das nicht mehr, sondern es ist gebunden an das menschenrechtlich verbriefte Inklusionsrecht des Kindes“ (Hans Wocken 2014, S.5-6).

7. Werden Förderschulen nicht abgebaut, kann ein inklusives Schulsystem nicht aufgebaut werden. „Also es ist nur dann finanzierbar und machbar, wenn sie bereit sind Förderschulen zu schließen und wer was anderes sagt, ist ein Träumer, weil wir haben so viele Sonderpädagogen gar nicht wie sie brauchenHubert Hüppe 2013, übrigens auch Mitglied der CDU NRW).

8.Das Festhalten an den Doppelstrukturen bei Wohnen, Bildung und Arbeit ist eindeutig konventionswidrig” (Monitoring-Stelle 2015).

9. Ein Mitglied im UN-Fachausschuss stellt während der Staatenberichtsprüfung Deutschlands in Genf fest: „Es scheint, dass prioritär in Förderschulen investiert wird – zu Lasten der inklusiven Bildung.“ Diese Doppelstruktur (Förderschule – allgemeine Schule) wirkt sich nachteilig auf die Unterstützungsangebote von Schülerinnen/Schülern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht aus.

10. Gerade wenn die CDU NRW den  Jugendlichen mit Förderbedarf eine bessere berufliche Ausbildungschenacen ermöglichen will, ist Inklusion wichtig. „Alle Studien zum Lernerfolg zeigen, dass die Mehrheit der behinderten Kinder in der Regelschule größere Fortschritte macht als in der Förderschule – und öfter einen Schulabschluss erreicht, der berufliche Perspektiven eröffnet“ (Prof. Klaus Klemm 2014, Südwest Presse).

11. Zum Kindeswohl: “Dass Sonderschüler sich durch den Besuch ihrer besonderen Schulen diskriminiert fühlen, gilt für die Schüler der Lernbehinderten- und Verhaltensgestörtenschulen als durchgängig nachgewiesen, und auch Schüler von Schulen für geistig behinderte Kinder, die häufig auch zum Auffangbecken von Migrantenkindern werden, empfinden sich häufig als diskriminiert. Unabhängig davon sind sie diskriminiert, weil ihnen Situationen gemeinsamen Lernens, eine Unterstützung durch die Peer-Group Gleichaltriger usw. vorenthalten wird und in vielen Fällen die Schule für Geistigbehinderte genau jene Ausgrenzungsmechanismen intern fortsetzt einschließlich massiver Ausgrenzung im Unterricht und sogar Ausschulung. Reden wir also von einer Didaktik, die ein Gefühl persönlicher Würde zu entwickeln vermag“ (Wolfgang Jantzen, Eine Schule für alle ist möglich, Vortrag, 2010, S.2-3). Mehr zum Thema Inklusion und Kindeswohl steht hier).

12. Ohne inklusive Bildung keine inklusive Gesellschaft.

Ich finde das sind eine ganze Reihe guter Argumente, die sich empirisch belegen lassen. Liebe Autorinnen und Autoren des Leitantrages „Aufstieg, Sicherheit, Perspektive – Das Nordrhein-Westfalen-Programm – Grundsätze der CDU Nordrhein-Westfalen“, vergessen Sie nicht die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention. Aufstieg, Sicherheit und Perspektiven bieten vor allem inklusive Schulen, nicht die Förderschulen. Das zeigt ein Blick auf die Forschung. Vielleicht sprechen Sie auch nochmal mit Ihrem Parteikollegen Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Zukunft inklusiv gestalten heisst auch der inklusiven Bildung Priorität einzuräumen.

DIMR Inklusionsrecht ©Inklusionsfakten

Weiterführende Links:

Zum Thema Inklusion und Elternwahlrecht: hier

Zum Thema Kindeswohl: hier

Zur deutschen Übersetzung und Zusammenfassung der Abschließenden Bemerkungen der Monitoring-Stelle:
CRPD: Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands.

Hüppe Zitat ©Inklusionsfakten

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