Da die Theamtik “Inklusion am Gymnasium” sehr komplex ist, werden in diesem Beitrag die wichtigsten Fakten und Best-Practice-Beispiele genannt, um eventuelle redaktionelle Schieflage wieder gerade rücken zu können. Es werden Beispiele aufgeführt, die zeigen, wie erfolgreich die gemeinsame Beschulung von Kindern mit dem Förderbedarf “Lernen” und “geistige Entwicklung” und Kindern ohne Behinderung an Gymnasien verlaufen kann. Zuvor soll aber der menschenrechtliche Anspruch von Kindern mit Behinderung (völlig egal mit welcher) deutlich gemacht werden. Read On…
„Inklusion ist Sozialromantik“
Die Absender/-innen dieser Aussage sind anscheinend der Meinung, dass Inklusion etwas Romantisches hat, vielleicht auch etwas Unrealistisches. Read On…
„Inklusion ist eine Illusion“
Viele Best-Practice-Beispiele, Schulversuche und der Blick ins Ausland (bspw. auf PISA-Spitzenreiterländer wie Kanada oder Finnland) zeigen genau das Gegenteil. Read On…
„Inklusion ist Gleichmacherei“
Bei einer inklusiven Schule für alle Kinder geht es nicht um Gleichmacherei, sondern um gleiche Rechte. Inklusiver Unterricht und inklusive Pädagogik ist das genaue Gegenteil von Gleichmacherei und Rasenmäher-Pädagogik. Jedes Kind soll chancengleich lernen können. Read On…
„Es werden Massen von Kindern mit Förderbedarf an die allgemeinen Schulen kommen.“
Manche Menschen glauben, dass mit der Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention und mit der Einführung einer flächendeckenden inklusiven Bildungslandschaft, Schülerinnen/Schüler mit Förderbedarf die Regelschulen geradezu „überschwämmen“ würden. Die Zahlen zeigen aber etwas anderes:
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„Inklusion ist schön, aber bitte nicht auf Gymnasien“
Zunächst einmal wird durch die UN-Behindertenrechtskonvention klargestellt, dass Gymnasien keine “behindertenfreie” Zone sind. Dies ist menschenrechtlich nicht zulässig und auch nicht im Sinne von Anti-Diskriminierung und Inklusion. Die UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) unterscheidet nicht nach Oberschultypen. Read On…
“Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen, wenn es um die Entscheidung des Förderortes geht”
Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die UN-Behindertenrechtskonvention zielen darauf ab, verbesserte Bedingungen und Entwicklungschancen für junge Menschen zu schaffen. Read On…
Wenn Kinder den Rahmen sprengen, stimmt der Rahmen nicht – autistische Kinder in der Schule
Je schwerer ein autistisches Kind es hat die Menschen, um sich herum zu verstehen, desto dringender braucht es Schule als Ort, an dem es Gemeinschaft, Rückzug, Unterstützung und Zugehörigkeit gleichermaßen erleben kann.
